Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 29. September - 05. Oktober 2025 publiziert wurden:
- Urteil vom 18. September 2024 (A-1450/2025): Mehrwertsteuer; Kürzung des Vorsteuerabzugs Art. 33 MWSTG im Zusammenhang mit Subventionen; Im vorliegenden Fall qualifizierte das Bundesverwaltungsgericht Förderbeiträge des Bundesamts für Energie (BFE), welche aus dem Netzzuschlagsfonds und gestützt auf einen Subventionsvertrag ausgerichtet wurden, als Subvention im Sinne von Art. 18 Abs. 2 lit. a MWSTG. Dies entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin, welche die Beiträge zudem unter der Definition der Kostenausgleichszahlung subsumiert hatte (Art. 18 Abs. 2 lit. g MWSTG), welche gemäss der Beschwerdeführerin der Subvention als lex specialis-Regel vorzugehen hätte. Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass eine gleichzeitige Subsumtion unter mehrere Tatbestände der Nichtentgelte ausgeschlossen ist und bestätigte die von der ESTV vorgenommene Kürzung des Vorsteuerabzugs (Art. 33 Abs. 2 MWSTG). Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin.
- Urteil vom 23. September 2025 (A-5105/2022): Emissionsabgabe; Erlassgesuch; Die Abgabepflichtige ist Teil des C.-Konzerns und bezweckt den Betrieb einer Bank. Die US-Behörden hatten dem C.-Konzern Bussen aufgrund Verletzung von Sanktionsvorschriften auferlegt, die nach einem gruppeninternen Schlüssel auch auf die Abgabepflichtige verlegt wurden und zu einem Verlust im entsprechenden Geschäftsjahr führten. Die FINMA eröffnete ein Verfahren gegen die Abgabepflichtige und verlangte u.a. eine Eigenkapitalerhöhung zur Deckung der auf die Abgabepflichtige verlegten Bussenbeträge. Um die Anforderungen der FINMA zu erfüllen, leistete die Aktionärin der Abgabepflichtigen einen Zuschuss. Dieser überstieg zweck Einhaltung der regulatorischen Anforderungen die ausgewiesenen Verluste. Streitig war, ob der den Freibetrag von CHF 10 Mio. übersteigende Zuschussbetrag für einen Erlass von der Emissionsabgabe qualifizierte. Das BVGer kam zum Schluss, dass die Abgabepflichtige in ihrem sanktionierten Geschäft leichtfertig Risiken eingegangen war, die die Grenzen dessen, was im Bankgeschäft zulässig ist, erheblich überschritten. Dass die Abgabepflichtige die zum Zeitpunkt ihrer Aktivitäten regulatorisch vorgeschriebenen Eigenmittel sowie die Kapitalisierung gemäss Kreisschreiben Nr. 6 zum verdeckten Eigenkapital einhielt, ist vorliegend insofern nicht ausschlaggebend; die Voraussetzungen für den Erlass waren somit nicht erfüllt. Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 17. September 2025 (A-1151/2024): Mehrwertsteuer 2014 bis 2018; Leistungen an eng verbundene Personen; Strittig ist vorliegend, ob die ESTV die Steuernachforderung für die Überlassung von Fahrzeugen an Mitarbeiter sowie für Privatanteile an Reise- und Kundenspesen korrekt ermittelt hat. Das BVGer heisst die Beschwerde im Umfang der Steuernachforderung betreffend die Steuerperiode 2014 bereits wegen Eintritts der absoluten Festsetzungsverjährung gut. Anschliessend kommt es zum Schluss, dass im Verhältnis zum Einspracheentscheid bei drei weiteren Fahrzeugen nachgewiesen sei, dass es sich um geschäftlich genutzte Poolfahrzeuge handle. Diesbezüglich wird die Beschwerde ebenfalls gutgeheissen. Bezüglich der übrigen noch strittigen sieben Fahrzeuge weist es die Beschwerde ab. Die ESTV habe diesbezüglich zu Recht auf eine private Nutzung geschlossen und das Drittentgelt entsprechend der publizierten Praxisfestlegung mit der Vollkostenmethode berechnet. Das BVGer erachtet sodann die Schätzung der Privatanteile betreffend die Reise- und Kundenspesen durch die ESTV als pflichtwidrig. Einerseits seien Auslandspesen zu Unrecht einbezogen worden. Bei diesen liege der Ort der Leistung fast ausnahmslos im Ausland. Sie seien damit für die Inlandsteuer nicht relevant. Andererseits seien «Kundenspesen Inland» zu Unrecht nicht berücksichtigt worden. Das BVGer weist die Sache zu neuer pflichtgemässer Schätzung an die ESTV zurück. Teilweise Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
Updates (inkl. Amtshilfe):
- Urteil vom 20. September 2024 (A-205/2023): Mehrwertsteuer; subjektive Steuerpflicht 2015 - 2019; Entscheid bestätigt durch BGer mit Urteil vom 20.08.2025 (9C_620/2024); siehe hierzu unseren Beitrag vom 21. September 2025
- Urteil vom 22. April 2025 (A-2908/2023): Verrechnungssteuer; Erhebung, Deklaration; Entscheid bestätigt durch BGer mit Urteil vom 25.08.2025 (9C_334/2025); siehe hierzu unseren Beitrag vom 14. September 2025
- Urteil vom 17. September 2025 (A-5812/2023): Mehrwertsteuer; Steuerpflicht, elektronische Dienstleistung, 2015 - 2020; Entscheid bestätigt durch BGer mit Urteil vom 27.08.2025 (9C_590/2024); siehe hierzu unseren Beitrag vom 28. September 2025
- Urteil vom 24. Juli 2025 (A-5608/2023): Amtshilfe DBA CH-FR; Nichteintreten durch BGer mit Urteil vom 26.08.2025 (2C_424/2025)
- Urteil vom 18. Oktober 2025 (A-5658/2023): Mehrwertsteuer; Ort der Leistung, Vorsteuerkorrektur 2014 - 2018; Entscheid teilweise bestätigt durch BGer mit Urteil vom 04.08.2025 (9C_671/2024); siehe hierzu unseren Beitrag vom 14. September 2025
- Urteil vom 24. Juni 2025 (A-5342/2023): CO2-Gesetz; Sanktion 2019; Entscheid angefochten beim BGer; siehe hierzu unseren Beitrag vom 06. Juli 2025
- Urteil vom 02. Juli 2025 (A-5377/2023): Emissionsabgabe; Umstrukturierung; Entscheid angefochten beim BGer; siehe hierzu unseren Beitrag vom 13. Juli 2025
- Urteil vom 08. Juli 2025 (A-1652/2025): Mehrwertsteuer; Bezugsteuer 2016 - 2019; Entscheid angefochten beim BGer; siehe hierzu unseren Beitrag vom 20. Juli 2025
- Urteil vom 04. Juli 2025 (A-1477/2024): Mehrwertsteuer; Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Beteiligungen 2021 - 2022; Entscheid angefochten beim BGer; siehe hierzu unseren Beitrag vom 20. Juli 2025
- Urteil vom 16. Juli 2025 (A-760/2024): Mehrwertsteuer; Zeitpunkt Anspruch Vorsteuerabzug 2020; Entscheid angefochten beim BGer; siehe hierzu unseren Beitrag vom 28. September 2025
- Urteil vom 21. Juli 2025 (A-1745/2025): Spirituosensteuer, Jahreserklärung 2023/2024; Entscheid angefochten beim BGer
- Urteil vom 17. Juli 2025 (A-4129/2024): Haushaltabgabe; Entscheid angefochten beim BGer; siehe hierzu unseren Beitrag vom 10. August 2025
- Urteil vom 12. August 2025 (A-5500/2024): Mehrwertsteuer; Zuordnung von Leistungen; Entscheid angefochten beim BGer; siehe hierzu unseren Beitrag vom 24. August 2025
Amtshilfe:
- Urteil vom 25. August 2025 (A-1824/2023): Amtshilfe MAC
- Urteil vom 25. August 2025 (A-1827/2023): Amtshilfe MAC
- Urteil vom 25. August 2025 (A-1868/2023): Amtshilfe MAC
- Urteil vom 25. August 2025 (A-1826/2023): Amtshilfe MAC
- Urteil vom 25. August 2025 (A-1867/2023): Amtshilfe MAC
- Urteil vom 25. August 2025 (A-1823/2023): Amtshilfe MAC
- Urteil vom 25. August 2025 (A-1792/2023): Amtshilfe MAC
- Urteil vom 25. August 2025 (A-1869/2023): Amtshilfe MAC
- Urteil vom 05. September 2025 (A-4299/2023): Amtshilfe DBA CH-FR
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.