Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 15. - 21. Dezember 2025 publiziert wurden:

  • Urteil vom 24. November 2025 (9C_207/2025): Staats- und Gemeindesteuern 2021 (Zürich); Vorliegend war strittig, ob eine unbegründete Ermessenseinschätzung nichtig ist. Die Beschwerdeführerin verlegte im April 2021 ihren Sitz vom Kanton Zürich in den Kanton Thurgau und reichte für das erwähnte Jahr trotz Mahnungen beider Kantone keine Steuererklärung ein, weshalb in der Folge beide Kantone sie für das Jahr 2021 (ohne Begründung) nach pflichtgemässem Ermessen einschätzten. Das BGer bestätigte die Vorinstanz in ihrem Entscheid, eine unbegründete Ermessenseinschätzung sei nicht nichtig sondern - innert Einsprachefrist - anfechtbar und dass die Einsprache in beiden Kantonen fristgerecht und mit qualifizierter Begründung hätte erfolgen müssen, was lediglich im Kanton Thurgau der Fall war. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen gegen den Kanton Zürich.
  • Urteil vom 24. November 2025 (9C_475/2025): Direkte Bundessteuer sowie Staats- und Gemeindesteuern 2022 (Wallis); Revision; Der Beschwerdeführer wurde zunächst wegen Nichteinreichung der Steuererklärung mit CHF 100 gebüsst und nach Ermessen veranlagt. Auf die hiergegen jeweils erhobenen Beschwerden trat das Bundesgericht mangels Begründung nicht ein (Urteil 9C_384/2025 vom 5. August 2025; Urteil 9C_385/2025 vom 5. August 2025). Danach verlangte er beim Kantonsgericht sinngemäss die revisionsweise Aufhebung der Urteile. Gegen die daraufhin ergangene Abweisung gelangte der Beschwerdeführer – mit teilweise verwirrender Argumentation – abermals an das Bundesgericht, welches die Beschwerde mangels hinreichender Begründung abwies. Abweisung der Beschwerde des Pflichtigen.

Nichteintreten:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.