Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 26. Januar und 1. Februar 2026 publiziert wurden:

  • Urteil vom 22. Dezember 2025 (9C_271/2025) - zur Publikation vorgesehen: Grundstückgewinnsteuer 2022 (St. Gallen); streitig war, ob bei einer gemischten Schenkung einer Liegenschaft der Steueraufschub zu Recht nur im Umfang des unentgeltlichen Teils gewährt und der die Anlagekosten übersteigende entgeltliche Teil sofort besteuert wurde. Die Streitfrage betraf die Auslegung von Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG. Das BGer bestätigt das «alles-oder-nichts»-Prinzip: Ein teilweiser Steueraufschub bei Schenkungen lässt sich dem Gesetz – namentlich nach Wortlaut und Systematik – nicht entnehmen; historische und teleologische Überlegungen stützen dieses Verständnis. Die st. gallische Praxis eines bloss teilweisen Aufschubs erweist sich damit als bundesrechtswidrig. Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 11. Dezember 2025 (9C_270/2025): VOC-Lenkungsabgabe 2016; die Vorinstanz hat zu Recht entschieden, dass aufgrund fehlender Deklaration und fehlender Verbuchung in der VOC-Bilanz eine Hinterziehung der Abgabe vorliegt und die Nachentrichtungspflicht gemäss Art. 12 VStrR greift. Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.
  • Urteil vom 23. Dezember 2025 (9C_538/2025): Direkte Bundessteuer sowie Staats- und Gemeindesteuern 2020 (Luzern); die im Kanton Luzern wohnhaften Steuerpflichtigen machten für 2020 einen Verlust aus selbständiger Erwerbstätigkeit geltend; der Ehemann betrieb u.a. ein im Kanton Zug domiziliertes Einzelunternehmen. Die Steuerverwaltung Luzern nahm beim deklarierten Verlust verschiedene Aufrechnungen vor. Das BGer bestätigt die Zuständigkeit des Wohnsitzkantons für die Erhebung der direkten Bundessteuer und die Bundesrechtskonformität des luzernischen Veranlagungsverfahrens. Ein Anspruch darauf, dass der Kanton Luzern die vom Kanton Zug (für die Kantons- und Gemeindesteuern) ermittelten Steuerfaktoren übernimmt, besteht nicht. Auch im Bereich der Staats- und Gemeindesteuern liegt keine unzulässige interkantonale Doppelbesteuerung vor. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 18. Dezember 2025 (9C_349/2025): Direkte Bundessteuer sowie Staats- und Gemeindesteuern 2019 (Zürich); streitig war die interkantonale Steuerausscheidung von Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bei behauptetem Geschäftsort im Kanton Schwyz. Das BGer bestätigt, dass ein Business Office Center mit minimaler Infrastruktur kein ausserkantonales Spezialsteuerdomizil begründet, wenn die geschäftlichen Tätigkeiten überwiegend am Wohnsitz ausgeübt werden. Ausschlaggebend war u.a., dass der Steuerpflichtige am angeblichen Geschäftsort lediglich 24–30 Mal pro Jahr anwesend war, dort keinen fixen Arbeitsplatz und keinen Kundenverkehr hatte und die administrativen Arbeiten vorwiegend in der privaten Wohnliegenschaft in Zürich erledigte. Eine frühere Anerkennung des Geschäftsorts vermag weder einen Vertrauensschutz zu begründen noch eine Neuprüfung für spätere Steuerperioden zu verhindern. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 22. Dezember 2025 (9C_102/2025): Notfalldienstersatzabgabe 2020 (St. Gallen); die Notfalldienstersatzabgabepflicht verletzt mangels hinreichender formellgesetzlicher Grundlage das abgaberechtliche Legalitätsprinzip (Art. 127 Abs. 1 BV), da der Kreis der Abgabepflichtigen gesetzlich nicht genügend bestimmt ist; eine Regelung durch standesrechtliche Reglemente vermag den Mangel nicht zu beheben. Abweisung der Beschwerde der kantonalen Ärztegesellschaft.

Nichteintreten / Revisionsbegehren:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.