Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 18. - 24. August 2025 publiziert wurden:

  • Urteil vom 12. August 2025 (A-5500/2024): Mehrwertsteuer; Zuordnung von Leistungen; Streitig ist, wem das Entgelt, welches die Teilnehmenden der Turniere entrichten, mehrwertsteuerlich zuzuordnen ist. Dafür muss geklärt werden, für welche Leistung die Startgelder bezahlt werden und wer nach aussen als Leistungserbringer dieser Leistung auftritt. Der Verein A. tritt gegenüber Dritten als Leistungserbringer der Turniere auf. Das Startgeld ist einerseits für die Nutzung eines Platzes zu entrichten und andererseits auch für die Teilnahme an einer gesamtschweizerisch organisierten Turnierserie. Die mit dem Startgeld erzielten von der Steuer ausgenommenen Umsätze sind folglich mehrwertsteuerlich dem Verein A. zuzurechnen und nicht den einzelnen Centern. Damit ist eine Vorsteuerkorrektur vorzunehmen. Abweisung der Beschwerde des Vereins A.

Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.