Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 24. - 30. Juni 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 10. Januar 2019 (A-1620/2018): Mehrwertsteuer (MWST 1. - 4. Quartal 2014); subjektive Steuerpflicht; die Beschwerde wird gutgeheissen und der angefochtene Einspracheentscheid der ESTV vom 15. Februar 2018 wird aufgehoben; Entscheid angefochten beim Bundesgericht; für Details zu diesem Entscheid vgl. unseren Beitrag vom 27. Januar 2019.  
  • Urteil vom 31. Dezember 2018 (A-2106/2018): Nachforderung der Einfuhrsteuer auf Medaillen und Dukaten; die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen; der angefochtene Entscheid der Oberzolldirektion vom 26. Februar 2018 wird teilweise aufgehoben und die Sache zu weiteren Abklärungen sowie neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen; im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen; Entscheid angefochten beim Bundesgericht; für Details zu diesem Entscheid vgl. unseren Beitrag vom 30. Juni 2019.  
  • Urteil vom 29. Oktober 2018 (A-6828/2017): Emissionsabgabe; die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen; das Dispositiv des angefochtenen Einspracheentscheids vom 26. Oktober 2017 wird in dem Sinne abgeändert, dass die Beschwerdeführerin der ESTV zu Recht einen Emissionsabgabebetrag von CHF 3'847.55 entrichtet hat. Die Vorinstanz wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils den zu Unrecht entrichteten Betrag von CHF 2'792'180.45 zurückzuerstatten und einen allfälligen Vergütungszins zu bezahlen; Entscheid angefochten beim Bundesgericht. Für Details zu diesem Entscheid vgl. unseren Beitrag vom 16. Dezember 2018.
  • Urteil vom 6. September 2018 (A-5649/2017, A-5657/2017): Mehrwertsteuer (MWST); Steuerperioden 2007 - 2012; Ermessenseinschätzung; Steuernachfolge; die Beschwerden werden gutgeheissen und die Einspracheentscheide vom 11. September 2017 werden aufgehoben; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
  • Urteil vom 22. August 2018 (A-1951/2017): Rückerstattung der Verrechnungssteuer; DBA (Schweiz - Grossbritannien); die Beschwerde wird im Umfang von CHF 168'512.50 als gegenstandslos geworden abgeschrieben; im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen; Entscheid angefochten beim Bundesgericht; für Details zu diesem Entscheid vgl. unseren Beitrag vom 9. September 2018.
  • Urteil vom 18. April 2018 (A-592/2016): Verrechnungssteuer 2005 - 2008 (Erhebung); die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen teilweise gutgeheissen. Der angefochtene Einspracheentscheid der Vorinstanz vom 18. Dezember 2015 wird über das Teilurteil und den Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2017 hinausgehend insoweit aufgehoben, als damit sinngemäss angeordnet wurde, dass die Beschwerdeführerin für das Jahr 2008 im Zusammenhang mit einem Verzicht auf die Erhebung einer Pfandstellungskommission Verrechnungssteuern von CHF 108'110.80 sowie Verzugszins auf diesem Betrag schuldet und unverzüglich zu entrichten habe. Die Sache wird in diesem Punkt im Sinne der Erwägungen zur weiteren Sachverhaltsabklärung und neuem Entscheid an die ESTV zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde, soweit darüber nicht bereits am 22. Juni 2017 verfahrensabschliessend befunden wurde, abgewiesen. Entscheid angefochten beim Bundesgericht; für Details zu diesem Entscheid vgl. unseren Beitrag vom 9. Juli 2017.
  • Urteil vom 28. Februar 2018 (A-5467/2017, A-5471/2017, A-5472/2017): Gebühr für Überwachung einer Rufnummer mit Auslandbezug; die Beschwerden werden gutgeheissen und die Verfügungen der Vorinstanz vom 7. September 2017 werden aufgehoben und die Rechnungsbeträge auf die einfache Gebühr von je CHF 2‘530 festgelegt; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
  • Urteil vom 31. Januar 2018 (A-457/2017): Rückforderung Verrechnungssteuer gemäss DBA (Schweiz  - Frankreich); Fälligkeiten 2009 bis 2011; die Beschwerde wird gutgeheissen; auf das Rückerstattungsgesuch (Formular 83 Nr.[…]) wird nicht eingetreten; Entscheid angefochten beim Bundesgericht; für Details zu diesem Entscheid vgl. unseren Beitrag vom 25. März 2018.
  • Urteil vom 3. Oktober 2017 (A-5069/2016): Mehrwertsteuer (MWST); Subjektive Steuerpflicht; die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung vom 22. Juni 2016 wird aufgehoben. Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird verpflichtet, die Beschwerdeführerin per 1. Januar 2010 ins Register der Mehrwertsteuerpflichtigen einzutragen. Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
  • Urteil vom 1. Oktober 2013 (A-5126/2012): Mehrwertsteuer (MWST, 1. Semester 2010 bis 2. Semester 2010); Dienstleistungsbezug aus dem Ausland; das Sistierungsgesuch wird abgewiesen; die Beschwerde wird abgewiesen.
  • Urteil vom 4. Juli 2017 (A-2777/2016): Umsatzabgabe. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der angefochtene Einspracheentscheid der ESTV vom 1. April 2016 wird insoweit aufgehoben, als damit erkannt wurde, dass: (1) die Beschwerdeführerin der ESTV für die Transaktionen unter Beteiligung von Mitgliedern der Kundengruppe 2 in der Zeitspanne vom 1. Januar 2007 bis 30. September 2012, bei welchen im aktenkundigen Umsatzregister unter der Rubrik «CPTY Name 2» eine ausländische kollektive Kapitalanlage genannt ist, je eine halbe Umsatzabgabe schuldet und mit Valuta 10. Juli 2013 zu Recht bezahlt hat (2) die Beschwerdeführerin auf dem entsprechenden Umsatzabgabebetrag einen Verzugszins schuldet und (3) die Einsprache der Beschwerdeführerin vom 25. November 2014 im entsprechenden Umfang abgewiesen wird. Die Sache wird zur weiteren Sachverhaltsabklärung sowie zur neuen Entscheidung betreffend die Umsatzabgabefolgen (einschliesslich der allfälligen Zinsfolgen) im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. Entscheid bestätigt durch das Bundesgericht mit Urteil vom 20. März 2019 (2C_749/2017), vgl. auch unseren Beitrag vom 14. April 2019.

Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:

  • Urteil vom 22. Mai 2019 (A-5046/2018): Amtshilfe (DBA Schweiz - USA 96); die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. In der angefochtenen Schlussverfügung sind vor der Übermittlung über die bereits geschwärzten Passagen hinaus der Name und die übrigen Identifikationsmerkmale der Beschwerdeführerin 2 unkenntlich zu machen. Zudem ist die angefochtene Schlussverfügung dahingehend abzuändern, dass die ESTV den IRS bei der Übermittlung der Informationen darauf hinweisen wird, dass die Informationen nur in Verfahren gegen den in den USA steuerpflichtigen C. als wirtschaftlich Berechtigten für den im Ersuchen erwähnten Tatbestand verwendet werden dürfen und sie gemäss Art. 26 Ziff. 1 Satz 3 CH-USA 96 geheim zu halten sind. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
  • Urteil vom 22. Mai 2019 (A-5047/2018): Amtshilfe (DBA Schweiz - USA 96); die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. In der angefochtenen Schlussverfügung sind vor der Übermittlung über die bereits geschwärzten Passagen hinaus der Name und die übrigen Identifikationsmerkmale der Beschwerdeführerin 2 unkenntlich zu machen. Zudem ist die angefochtene Schlussverfügung dahingehend abzuändern, dass die ESTV den IRS bei der Übermittlung der Informationen darauf hinweisen wird, dass die Informationen nur in Verfahren gegen die in den USA steuerpflichtige, an den Vermögenswerten auf dem Konto bei der D. Bank wirtschaftlich berechtigte Person für den im Ersuchen erwähnten Tatbestand verwendet werden dürfen und sie gemäss Art. 26 Ziff. 1 Satz 3 CH-USA 96 geheim zu halten sind. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
  • Urteil vom 22. Mai 2019 (A-5048/2018): Amtshilfe (DBA Schweiz - USA 96); die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. In der angefochtenen Schlussverfügung sind vor der Übermittlung über die bereits geschwärzten Passagen hinaus der Name und die übrigen Identifikationsmerkmale der Beschwerdeführerin 2 unkenntlich zu machen. Zudem ist die angefochtene Schlussverfügung dahingehend abzuändern, dass die ESTV den IRS bei der Übermittlung der Informationen darauf hinweisen wird, dass die Informationen nur in Verfahren gegen den in den USA steuerpflichtigen C. als wirtschaftlich Berechtigten für den im Ersuchen erwähnten Tatbestand verwendet werden dürfen und sie gemäss Art. 26 Ziff. 1 Satz 3 CH-USA 96 geheim zu halten sind. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
  • Urteil vom 22. Mai 2019 (A-5082/2018): Amtshilfe (DBA Schweiz - USA 96); die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. In der angefochtenen Schlussverfügung sind vor der Übermittlung über die bereits geschwärzten Passagen hinaus der Name und die übrigen Identifikationsmerkmale der Beschwerdeführerin 2 sowie 3 unkenntlich zu machen. Zudem ist die angefochtene Schlussverfügung dahingehend abzuändern, dass die ESTV den IRS bei der Übermittlung der Informationen darauf hinweisen wird, dass die Informationen nur in Verfahren gegen den in den USA steuerpflichtigen Q. als wirtschaftlich Berechtigten für den im Ersuchen erwähnten Tatbestand verwendet werden dürfen und sie gemäss Art. 26 Ziff. 1 Satz 3 CH-USA 96 geheim zu halten sind. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
  • Urteil vom 12. April 2019 (A-630/2019): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); Parteistellung; der mit der Beschwerde gestellte Verfahrensantrag wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben; die Beschwerde wird abgewiesen; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
  • Urteil vom 5. März 2019 (A-2117/2018): Amtshilfe (DBA Schweiz - Spanien); es wird festgestellt, dass die der Beschwerdeführerin eröffnete Schlussverfügung der Vorinstanz vom 9. März 2018 nichtig ist; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
  • Urteil vom 5. März 2019 (A-2138/2018): Amtshilfe (DBA Schweiz - Spanien); Es wird festgestellt, dass die der Beschwerdeführerin eröffnete Schlussverfügung der Vorinstanz vom 9. März 2018 nichtig ist; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
  • Urteil vom 12. November 2018 (A-625/2018, A-3455/2018): Amtshilfe (DBA Schweiz - Schweden); die Beschwerden werden insoweit gutgeheissen, als die Datumsangaben im Sinne der Erwägungen vollständig zu schwärzen sind. Dem Antrag, das Urteil zu anonymisieren und unter Weglassung der ersuchten Informationen zu publizieren, wird stattgegeben. Im Übrigen werden die Beschwerden abgewiesen.
  • Urteil vom 17. August 2018 (A-5687/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz - Niederlande); die Beschwerde wird gutgeheissen; die Schlussverfügung der ESTV vom 1. September 2017 wird aufgehoben; es wird keine Amtshilfe geleistet; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
  • Urteil vom 30. Juli 2018 (A-1488/2018): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird; die Editionsverfügung vom 10. Juni 2016 wird aufgehoben; die angefochtenen Schlussverfügungen vom 9. Februar 2018 werden aufgehoben; es wird keine Amtshilfe geleistet; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
  • Urteil vom 7. Juni 2018 (A-2454/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz - Indien); die Beschwerde wird gutgeheissen; die angefochtene Schlussverfügung der ESTV vom 28. März 2017 wird aufgehoben; es wird keine Amtshilfe geleistet; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.