Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 22. - 28. Januar 2018 publiziert wurden.

  • Urteil vom 17. Januar 2018 (A-3763/2017): Zölle; gemäss Art. 14 Abs. 2 ZV ist Übersiedlungsgut von Zuziehenden zollfrei; gemäss Abs. 2 ist das Übersiedlungsgut im «zeitlichen Zusammenhang» mit der Wohnsitzverlegung einzuführen; gemäss der Auffassung des Bundesgerichts bezieht sich die vorliegende Ausnahme ausschliesslich auf Transporte, die nach dem Wohnsitzwechsel erfolgen.
  • Urteil vom 16. Januar 2018 (A-7503/2016, A-7513/2016): Einfuhrabgaben; Nachleistungspflicht (Einfuhr von Pferden); kein Verletzung der Begründungspflicht und des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Auslegung des  Begriffs der «vorübergehenden Verwendung» im Rahmen eines Kaufs auf Probe; vorliegend waren die Voraussetzungen für das Verfahren der vorübergehenden Verwendung nicht erfüllt; die Beschwerde wird abgewiesen.
  • Urteil vom 17. Januar 2018 (A-7030/2016): Einfuhrsteuer; Einfuhr von Handschriften; Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung (ZAVV); bei den Handschriften handelt es sich zwar potentiell um Kunst- und Ausstellungsgegenstände für Museen, sie wurden aber nicht für das Museum selbst eingeführt, sondern als Leihgabe eines anderen Museums; dementsprechend sollten die Handschriften grundsätzlich nicht (zollfrei) in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sondern vielmehr nur zur vorübergehenden Verwendung eingeführt werden; da vor der Einfuhr kein entsprechendes Gesuch um eine Zoll- bzw. eine Steuerbefreiung eingereicht wurde ist kein Verfahrenswechsel (mehr), möglich, der eine zollfreie Einfuhr ermöglichen würde; eine Steuerbefreiung ist folglich ausgeschlossen; sie Handschriften sind zum Normalsatz von 8% zu besteuern; die Beschwerde wird abgewiesen.

Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.