Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 20. und 26. April 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 02. April 2026 (9C_303/2025): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2020 (Genf); Strittig und zu prüfen war, ob die Einkünfte aus Vorsorge des Steuerpflichtigen gemäss der Übergangsbestimmung Art. 204 DBG nur zu vier Fünftel zu besteuern seien. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistung aus beruflicher Vorsorge vor dem 1. Januar 2022 fällig wurde. Anders als die Vorinstanz vertritt das Bundesgericht die Ansicht, dass die Leistung vorliegend erst am 1. Oktober 2003 fällig geworden ist, als der Steuerpflichtige die Leistungen bezog, und nicht bereits Ende August 2001, als der Steuerpflichtige das durch die Reglemente der WTO vorgesehene Rentenalter von 60 Jahren erreicht hatte. Gutheissung der Beschwerde der Steuerverwaltung.
- Urteil vom 02. April 2026 (9C_629/2025): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2014–2022 (Waadt); Kostenvorschuss; Fristwiederherstellung; Die Abwesenheit des Treuhänders im Ausland rechtfertigt keine Fristwiederherstellung für den verpassten Kostenvorschuss; Versäumnisse des Vertreters gehen zu Lasten des Vertretenen. Abweisung der Beschwerde im vereinfachten Verfahren.
Nichteintreten:
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




