Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 11. bis 17. Mai 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 09. April 2026 (9C_315/2025): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2017 (Waadt); Strittig war der Mietabzug für das Homeoffice sowie die steuerliche Qualifikation einer GmbH-Beteiligung. Die Eheleute A.A. und B.A., welche zusammen in einer 3.5-Zimmer Wohnung lebten, waren beide teilselbstständig erwerbstätig und arbeiteten von zu Hause aus. B.A. hielt zudem eine GmbH, welche in einer engen Geschäftsbeziehung zu seiner Einzelfirma stand. Das BGer bestätigte die Vorinstanz in der Verneinung des Mietabzugs für A.A. mit der Begründung, dass eine Arbeitsecke die Voraussetzung eines klar abgegrenzten Geschäftsraums nicht erfülle und bestätigte die Berechnung des Mietabzugs für das von B.A. genutzte Zimmer – Schlüssel nach Bürofläche und nicht nach der von den Beschwerdeführern geforderten Methode (pro Zimmer). Die Berechnungsmethode sei nicht gesetzlich vorgeschrieben und bleibe mithin grundsätzlich Ermessenssache der kantonalen Verwaltung. Es bestätigte ferner die steuerliche Zuordnung der GmbH-Anteile zum Geschäftsvermögen von B.A. Massgebend waren die Branchenähnlichkeit, die enge wirtschaftliche Verflechtung sowie der Umstand, dass die GmbH in den Steuerperioden 2006-2012 in der Buchhaltung der Einzelfirma erfasst worden war. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 22. April 2026 (9C_541/2025): Volksrechte (Waadt); bedingte Inkrafttretensklausel Steuerdeckel; Der Waadtländer Grossrat verknüpfte die Reform des Steuerdeckels mit einer Klausel, wonach diese nur in Kraft tritt, falls die Volksinitiative «Baisse d'impôts pour tous» (12%-ige Steuersenkung) abgelehnt wird. Drei Stimmberechtigte fochten diese Verknüpfung als Verletzung der freien Stimmabgabe an, da sie im Falle einer Annahme der Initiative auf die Steuerdeckelreform verzichten müssten. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab: Der indirekte Gegenvorschlag – ein Massnahmenpaket mit gestaffelten Steuersenkungen von bis zu 7% bis 2027 – stellt als Ganzes eine echte Alternative zur Initiative dar; die bedingte Inkrafttretensklausel beruht auf sachlichen Gründen und ist zulässig. Abweisung der Beschwerde.
Nichteintreten:
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




