Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 12. - 18. Oktober 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 21. August 2020 (2C_240/2020): Staats- und Gemeindesteuern 2009 (Aargau); Steuersystematische Realisation; X gab seine selbständige Tätigkeit als Landwirt auf und erklärte mittels Revers, sein Grundeigentum soll weiter im Geschäftsvermögen bleiben; 2009 veräusserte X eine Liegenschaft; strittig ist, ob X die Liegenschaft in der Steuerperiode 2009 oder bereits 2007 (Auffassung von X) ins Privatvermögen überführt hatte; Widerspruch zwischen Deklaration der Liegenschaft als Geschäftsvermögen in den Steuererklärungen bis 2015 und von X abgegebenen Erklärungen in Verfahren betreffend Kantonssteuern 2007 (Liegenschaft ist Privatvermögen); Deklaration in Steuererklärungen schwerer zu gewichten; folglich Besteuerung des Liquidationsgewinns als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit korrekt; Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 20. September 2020 (2C_285/2018): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2016 (Freiburg); Die Nachzahlungen von IV-, BVG- und Familienzulagen, die die Ehegatten im Jahr 2016 bezogen haben, sind vorliegend im Jahr 2016 zu steuerlich zu erfassen, auch wenn sie sich auf die Jahre 2011 bis 2015 beziehen. Allerdings kommt dabei Art. 37 DBG (Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen) zur Anwendung. Teilweise Gutheissung der Beschwerde des Steuerpflichtigen und Rückweisung an die Vorinstanz.
  • Urteil vom 15. September 2020 (2C_450/2020): Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer 2015 (Thurgau); Abziehbare Kosten können sich bei Steuerpflichtigen mit einer Behinderung in Ausnahmefällen ergeben, wenn das Schwimmbad therapeutisch unabdingbar und - kumulativ - der Besuch eines externen Schwimmbads gänzlich unzumutbar ist. Dabei orientiert sich der zulässige Abzug an der Höhe der Fahr- und Eintrittskosten in ein externes Schwimmbad; teilweise Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen und Rückweisung an die Vorinstanz.

Nichteintretensentscheide:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.