Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 7. - 13. September 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 23. Juni 2020 (A-2950/2019): Steuerbefreite Einfuhren von Gegenständen in kleinen Mengen; vgl. hierzu unseren Beitrag vom 12. Juli 2020 zum Urteil A-2950/2019; Entscheid angefochten beim BGer.
  • Urteil vom 28. August 2020 (A-5186/2019): MWST (2008 bis 2014); Die ESTV hat zu Recht bloss ein Fahrzeug als unternehmerisch begründet akzeptiert, da vorliegend die beiden Fahrzeuge vergleichbar sind; Die Aufrechnungen im Zusammenhang mit der Überbauung waren korrekt, da die Lieferantenrechnungen nicht auf die Steuerpflichtige ausgestellt wurden und ein Nachweis, dass die MWST wirtschaftlich getragen wurde, nicht erbracht wurde; Weitere Aufrechnungen wurden infolge unvollständigen Sachverhalts an die Vorinstanz zurückgewiesen; Teilweise Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 31. August 2020 (A-1051/2019): Zoll; Nachforderungsverfügung. Der A AG wurde die zollbegünstigte Einfuhr von Öl zur Herstellung bestimmter Produkte bewilligt (Art. 51 Abs. 2 ZV); diese Verwendungsverpflichtung hat A AG nicht eingehalten; D AG als Importeurin des Öls für A AG hätte die Ware nicht reduziert verzollen dürfen; A hat Öl somit unter dem Marktpreis erworben und unterliegt als Begünstigte einer Nachleistungspflicht gem. Art. 12 VStrR für Zoll und Einfuhrsteuer; erneute Bewilligungserteilung an A AG in 2010 vermittelt keinen Anspruch auf Vertrauensschutz; Abweisung der Beschwerde der A AG.
  • Urteil vom 2. September 2020 (A-5938/2019): Änderung des Verwendungszwecks von Weichweizen (Umverzollung von Weizen «zu Futterzwecken» in Weizen «zur menschlichen Ernährung»); Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.