Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 24. - 30. August 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 6. August 2020 (2C_7/2020): Unentgeltliche Rechtspflege; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 7. August 2020 (2C_134/2020): Genfer Taxigesetz; Rückerstattung der einmaligen Taxe; die vorinstanzliche Auslegung der kantonalen Regelung betreffend Rückerstattung der einmaligen Taxe für Taxibewilligungen (Verweigerung der Rückerstattung an eine Person, welche die Taxibewilligung durch Erbfolge erhalten hat) ist nicht willkürlich; Abweisung der Beschwerde der Anspruchsteller, soweit darauf eingetreten wird.
  • Urteil vom 07. August 2020 (2C_9/2017): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2007 und 2008 (Tessin); Vorliegend war streitig, ob die kantonalen Behörden den Beschwerdeführer zu Recht als Aktionär oder eine der G. AG nahestehende Person betrachteten. Die kantonalen Behörden haben genügend dargelegt. Der Beschwerdeführer vermag die offensichtliche Unrichtigkeit nicht darzutun. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 7. August 2020 (2C_616/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2016 (Graubünden); Anwendungsfall der Heiratsstrafe; Anwendungsgebot (Art. 190 BV); Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen

Unzulässige Beschwerden / Nichteintretensentscheide / Amtshilfe:

  • Urteil vom 12. August 2020 (2C_618/2020): Amtshilfe DBA (CH-FR); Parteistellung der A. (Bank); auf die Beschwerde der Informationsinhaberin A. wird mangels Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung oder eines besonders bedeutenden Falls nicht eingetreten.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.