Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 1. und 8. März 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 28. Januar 2026 (9C_22/2025): Zollabgaben; Aktive Veredelung im Nichterhebungsverfahren; Die Steuerpflichtige führte Erdnussöl im Verfahren der aktiven Veredelung unter Anwendung des Nichterhebungsverfahrens in die Schweiz ein. Die im Rahmen des von der Steuerpflichtigen durchgeführten Veredelungsprozesses entstandenen Verarbeitungsverluste hätten dabei jeweils fristgerecht und vollständig in den entsprechenden Abrechnungen deklariert werden müssen. Wie bereits die Vorinstanz in seinem Urteil A‑5527/2023 (vgl. hierzu auch unseren Beitrag vom 8. Dezember 2024) festhielt, bestätigte nun auch das BGer die vom BAZG erhobene Zollnachforderung. Keine der vorgebrachten Argumente der Steuerpflichtigen vermochten zu überzeugen. Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.
- Urteil vom 5. Februar 2026 (9C_140/2025): Staats- und Gemeindesteuern 2020 (Thurgau); Nachdem die Steuerverwaltung TG die steuerpflichtige Aktiengesellschaft nach pflichtgemässem Ermessen veranlagt hatte, erhob diese Einsprache, auf welche die Steuerverwaltung mangels fristgerechter Begründung nicht eintrat. Die Beschwerdeführerin vermag weder die gerügten Verfassungsverletzungen zu substantiieren noch kann sie überzeugend darlegen, weshalb die Steuerverwaltung auf die Einsprache hätte eintreten müssen. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen im vereinfachten Verfahren.
- Urteil vom 5. Februar 2026 (9C_141/2025): Direkte Bundessteuer sowie Staats- und Gemeindesteuern 2020 (Thurgau); Ermessensveranlagung; Der beschwerdeführenden Gesellschaft wurden zwei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung gewährt. Da die Gesellschaft dennoch keine Steuererklärung einreichte, wurde sie – wie bereits für die Steuerperioden 2018 und 2019 – nach Ermessen veranlagt. Die Steuerverwaltung trat auf die erhobene Einsprache nicht ein. Auch das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da diese offensichtlich unbegründet war und der Steuerverwaltung keine Verfahrensfehler vorgeworfen werden konnten. Abweisung der Beschwerde der Pflichtigen.
Nichteintreten:
Amtshilfe:
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




