Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 24. bis 30. August 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 4. August 2026 (9C_381/2025): Handänderungssteuer (Waadt); Umstrukturierung. Strittig war, ob die Übertragung zweier unüberbauter Parzellen im Wert von CHF 22.5 Mio. mittels Vermögensübertragungsvertrag als Spaltung von der Handänderungssteuer von CHF 742'500 auszunehmen war. Offene Eigenmittel wurden dabei nicht mitübertragen, ebenso wenig Arbeitsverhältnisse. Ob eine Spaltung stets die Übertragung offener Eigenmittel voraussetzt, wie dies die ESTV im Kreisschreiben Nr. 5a verlangt, liess das BGer ausdrücklich offen. Entscheidend sei, dass kein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen worden sei, wobei sich nach dem Wortlaut von Art. 24 Abs. 3 lit. b StHG im Zeitpunkt der Übertragung beurteile, ob ein Betrieb vorliege. Die spätere Überbauung der Parzellen und die ab 2016 erzielten Mieterträge genügten daher nicht. Das Verbot des Methodendualismus verfing ebenfalls nicht, da die Vermögensübertragung bei den direkten Steuern nie konkret geprüft worden sei. Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin.
Abschreibung:
- 9C_368/2026 (Rückzug der Beschwerde)
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




