Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 28. September - 4. Oktober 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 1. September 2020 (A-88/2020): Automatischer Informationsaustausch; Abweisung der Beschwerde der meldepflichtigen Person; Neu angefochten beim BGer (vgl. unseren Beitrag vom 20. September 2020).
  • Urteil vom 30. April 2020 (A-2978/2019): Mehrwertsteuer; Spende oder Entgelte für Bekanntmachungsleistungen; Entscheid bestätigt durch das Bundesgericht (vgl. unseren Beitrag vom 27. September 2020).
  • Urteil vom 19. August 2020 (A-700/2020): Radio- und Fernsehempfangsgebühren; Beseitigung des Rechtsvorschlags; Die Beschwerde wird abgewiesen; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
  • Urteil vom 22. September 2020 (A-1436/2020): MWST; Vorsteuerabzug auf Abbrucharbeiten; Die Beschwerdeführerin hat ein Fabrikgebäude gekauft und die bereits bestehenden Mietverträge, davon die meisten mit Option, von der vorherigen Eigentümerin übernommen; Die Vorinstanz machte geltend, das Grundstück sei bereits mit der Absicht erworben worden, das bestehende Gebäude abzureissen und eine Wohnüberbauung zu erstellen, weshalb der Vorsteuerabzug zu verweigern sei; Gemäss BVGer wurde aus Sicht der Beschwerdeführerin das Gebäude während der Betriebsphase erworben und es wurde auch unternehmerisch weiterbetrieben; Sofern das Gebäude später durch die Beschwerdeführerin abgebrochen wird, gehört dieser Vorgang zur Abbruchphase des derzeit noch betrieblich genutzten bzw. unternehmerisch betriebenen Gebäudes; Die Beschwerdeführerin ist entsprechend zum Vorsteuerabzug auf den Abbruchkosten berechtigt; Gutheissung der Beschwerde.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.