Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 21. - 27. September 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 3. Mai 2019 (BVGE 2019 I/7; A–956/2019): Verrechnungssteuer; Revision und Wiedererwägung eines Entscheids der ESTV; Ist ein Beschwerdeverfahren vor Bundesverwaltungsgericht hängig, müssen neue Tatsachen grundsätzlich im Rahmen dieses Verfahrensgeltend gemacht werden und nicht auf dem Weg der Revision der vorinstanzlichen Verfügung; Wenn der Sachverhalt zeitlich abgegrenzt und abgeschlossen ist und das BGer zudem einen Sachentscheid gefällt hat, ist die Revision erstinstanzlicher Verfügungen nicht mehr möglich; Diesfalls steht nur der Weg der Revision des verfahrensabschliessenden Urteils offen, Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 3. August 2020 (A-2153/2019): Die nachträgliche Erhebung der Verrechnungssteuer aufgrund Vorliegens einer geldwerten Leistung ist rechtmässig; u.a. prüft das BVGer die Verjährung der Verrechnungssteuerforderung; Jahresrechnungen wurden keine eingereicht und keine geldwerten Leistungen deklariert; Daher ist davon auszugehen, dass die siebenjährige Verjährungsfrist gem. VStrR sechs Monate und 30 Tage nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahrs zu laufen beginnt; Abweisung der Beschwerde; Entscheid angefochten beim Bundesgericht (siehe auch unseren Beitrag vom 23. August 2020).
  • Urteil vom 19. Februar 2020 (A-2273/2019): Entscheid bestätigt durch das Bundesgericht; Mehrwertsteuerliche Unbeachtlichkeit einer rückwirkenden Umstrukturierung (vgl. hierzu unsere Beiträge vom 20. September 2020 und vom 1. März 2020).
  • Urteil vom 10. September 2020 (A-5288/2018): aMWSTG; Vorsteuerabzug, kein Steuerausfall; 1. Quartal bis 4. Quartal 2009; Die zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer ist ausgewiesen und geschuldet; Vorliegend kann aMWSTV 45a nicht angerufen werden, da kein Formfehler vorliegt; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 5. August 2020 (A-2905/2020): Entscheid angefochten beim BGer; Rückweisungsentscheid / Einfuhr von Kunstwerken; Im vorliegenden Fall war aufgrund der Rückweisung einzig noch zu prüfen, ob auch mit Bezug auf ein "Consignment Agreement" zwischen dem Beschwerdeführer und der Galerie von einem simulierten Kommissionsverhältnis auszugehen ist (vgl. bereits unsere Beiträge vom 7. Juni 2020 und 3. Februar 2019); Das Bundesverwaltungsgericht bejaht die Simulation; Die Beschwerde wird abgewiesen, jedoch betreffend Kostenauflage sowie Parteienentschädigung teilweise gutgeheissen.
  • Urteil vom 10. September 2020 (A-3244/2018): Zölle; Abweisung der Beschwerde.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.