Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 14. - 20. September publiziert wurden.

  • Urteil vom 5. August 2020 (2C_1116/2018): Direkte Bundessteuer 2009 - 2011 (Glarus): Internationale Steuerausscheidungen von juristischen Personen nach DBG im Outbound-Verhältnis (ohne DBA), Bindungswirkung Ruling; Die für das interkantonale Verhältnis entwickelten Methoden der Steuerausscheidung können problematische Auswirkungen haben, wenn sie unbedacht auf das internationale Verhältnis übertragen würden. Entsprechend erscheinen gewisse Modifikationen zulässig. Ein Ruling, bei dem anstelle einer Welteinkommensermittlung mit anschliessender Freistellung der «Inlandumsatz» (cost +50) als steuerbarer Gewinn definiert wird, ist bundesrechtswidrig. Die Vorinstanz wird festzustellen haben, ob die Steuerpflichtige die Unrichtigkeit der Auskunft hätte erkennen können und bereits entsprechende Dispositionen getroffen hat (Vertrauensschutz). Rückweisung mit offenem Ausgang (Gutheissung) an die Vorinstanz.
  • Urteil vom 18. August 2020 (2C_255/2020): Mehrwertsteuer 2011-2014; Abspaltung, subjektive Steuerpflicht, Solidarhaftung; Umstritten ist, ob die rückwirkend auf den 1. Januar 2012 vorgenommene Abspaltung einen Einfluss auf die mehrwertsteuerliche Zuordnung der Leistungen im zweiten Quartal des Jahres 2012 hat. Die Beschwerdeführerin hat im zweiten Quartal des Jahres 2012 sämtliche Rechnungen in ihrem Namen ausgestellt sowie die damit zusammenhängenden Leistungen erbracht und gilt damit als Leistungserbringerin. Die neu gegründete AG konnte erst mit dem Handelsregistereintrag Anfang Juli 2012 nach aussen rechtswirksam in Erscheinung treten. Auch ist eine rückwirkende Umstrukturierung mehrwertsteuerlich unbeachtlich. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen (siehe auch unseren Beitrag vom 1. März 2020).
  • Urteil vom 20. August 2020 (2C_858/2019): Staats- und Gemeindesteuern 2013 (Aargau); Streitig ist die vermögenssteuerrechtliche Qualifikation eines Grundstücks. Wird ein Grundstück als landwirtschaftlich genutzt gewürdigt, so ist für die Zwecke der Vermögenssteuer der Ertragswert zu erfassen. Das Grundstück befindet sich in der betreffenden Steuerperiode noch im Bau. Die Familie lebt in einem Haus auf einem anderen Grundstück, welches auf der Hofparzelle liegt. Der Neubau wird in der Steuerperiode 2013 nicht landwirtschaftlich genutzt. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Nichteintretensentscheide / Amtshilfe:

  • Urteil vom 17. August 2020 (2C_493/2019): Amtshilfe DBA Schweiz-Niederlande; Frage, ob angesichts der unterschiedlichen Sprachfassungen (Französisch, Niederländisch, Englisch) der ersuchende Staat "alle verfügbaren" Mittel ausgeschöpft haben muss oder aber "alle üblichen" Mittel; Letzteres ist der Fall. Die Beschwerde der betroffenen Personen wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist (siehe unseren Beitrag vom 26. Mai 2019).
  • Urteil vom 17. August 2020 (2C_514/2019): Amtshilfe DBA Schweiz-Niederlande; Frage, ob angesichts der unterschiedlichen Sprachfassungen (Französisch, Niederländisch, Englisch) der ersuchende Staat "alle verfügbaren" Mittel ausgeschöpft haben muss oder aber "alle üblichen" Mittel; Letzteres ist der Fall. Aus dem Schreiben der ersuchenden Behörde, wonach nicht garantiert werden könne, dass die betroffene Person nicht strafrechtlich verfolgt werde, folgt nicht automatisch, dass sie die Informationen ohne Zustimmung der zuständigen schweizerischen Behörden weiterleiten wird. Die Beschwerde der betroffenen Person wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist (siehe unseren Beitrag vom 23. Juni 2019).
  • Urteil vom 17. August 2020 (2C_864/2019): Ähnliche Fragen wie im Urteil vom 17. August 2020 (2C_514/2019), weshalb auf die diesbezügliche Zusammenfassung verwiesen wird; Die Beschwerde der betroffenen Person wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist (siehe unseren Beitrag vom 3. November 2019).
  • Urteil vom 1. September 2020 (2D_37/2020): Staatssteuern 2013 und 2014 (Basel-Stadt); auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.