Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 30. April - 6. Mai 2018 publiziert wurden.

  • Urteil vom 19. April 2018 (A-3554/2017): Stempelabgaben; Emissionsabgabe; Bestätigung der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Begriff des der Fusion wirtschaftlich gleichkommenden Zusammenschlusses, wonach eine Kapitalerhöhung und Ausgabe neuer Beteiligungsrechte bei einer Quasifusion stets zu erfüllen sind; vorliegend sind die Zuschüsse nicht im Zuge einer Umstrukturierung (Quasifusion) erfolgt und damit nicht von der Emissionsabgabe ausgenommen, da keine Kapitalerhöhung vorgenommen wurde; Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 19. März 2018 (A-5765/2016): Verrechnungssteuer (Rückerstattung); umstritten war insbesondere, ob der in Österreich ansässige Beschwerdeführer Empfänger der in den Jahren 2009 bis 2012 ausgerichteten Dividenden ist, ob diese ihm mithin zugeflossen sind und ob er daran effektiv nutzungsberechtigt ist (für weitere Details siehe unseren Beitrag vom 8. April 2018); der Entscheid wurde zwischenzeitlich beim Bundesgericht angefochten.
  • Urteil vom 5. März 2018 (A-5193/2016): Tabaksteuer; Einfuhr von Wasserpfeifentabak; Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak sind unterschiedliche Erzeugnisse; vorliegend findet Art. 11 Ab. 1 TStG i.V.m. Anhang IV des TStG Anwendung; die Tabaksteuer beträgt demzufolge 12% des Kleinverkaufspreises; der angefochtene Entscheid wird aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen (vgl. unseren Beitrag vom 25. März 2018); der Entscheid wurde zwischenzeitlich beim Bundesgericht angefochten.
  • Urteil vom 28. Februar 2018 (A-7299/2016): Verrechnungssteuer (Rückerstattung); umstritten war die Rückerstattung der Verrechnungssteuer in einem EU-Konzernverhältnis für eine von der schweizerischen Tochtergesellschaft ausgeschüttete Dividende an ihre Aktionärin (eine irische Muttergesellschaft; vgl. unseren Beitrag vom 8. April 2018); der Entscheid wurde zwischenzeitlich beim Bundesgericht angefochten.
  • Urteil vom 25. April 2018 (A-7174/2016): Mehrwertsteuer (MWST); die Sicherstellungsverfügung der ESTV betreffend eine Gesellschaft, deren in Italien wohnhaftes Gründungsmitglied (ohne Zeichnungsberechtigung) früher eine Einzelfirma geführt hatte, die ihren mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen war, war rechtens.

Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.