Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 16. - 22. Dezember 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 25. November 2019 (2C_102/2019): Staats- und Gemeindesteuern (Zürich) sowie direkte Bundessteuer 2014, Aktienveräusserung; der Beschwerdeführer war seit 1992 als Tennislehrer selbstständig erwerbstätig und kaufte 1999 eine Beteiligung (Fremdfinanzierung 50.4%). Fortan erbrachte er seine Leistungen über die Gesellschaft (kein Aussenauftritt, kein Risiko als SE), deklarierte aber 2001-2014 sowohl in der Steuererklärung als auch bei den Sozialversicherungen Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit; sämtliche Vorinstanzen qualifizierten die Beteiligung als Geschäftsvermögen und erfassten den Kapitalgewinn als steuerbares Einkommen; im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass die Beteiligungsrechte konkret dafür genutzt wurden, das Geschäftsergebnis des eigenen Unternehmens bzw. dessen Gewinnchancen zu verbessern, womit die Beteiligung dem Geschäftsvermögen zuzuordnen ist; Abweisung der Beschwerden der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 27. November 2019 (2F_29/2019): Revisionsgesuch gegen das Urteil des BGer 2C_869/2018 vom 20. September 2019 (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 20. Oktober 2019); die Gesuchsteller machen eine versehentliche Nichtberücksichtigung diverser Fakten geltend; die Sichtweise der Gesuchsteller erweist sich in allen Punkten als unbegründet; Abweisung des Revisionsgesuchs.
  • Urteil vom 25. November 2019 (2C_113/2018): Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Bern 2005, direkte Bundessteuer 2005; Steuerbussen; vor Bundesgericht umstritten war primär, ob die Beschwerdeführerin die Voraussetzungen einer straflosen Selbstanzeige erfüllte und deshalb von einer Strafe abzusehen sei. Diesbezüglich kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin bereits Ende des Jahres 2007 davon ausgehen musste, wonach die Steuerverwaltung aufgrund der schon laufenden Untersuchungen die hinterzogenen Restaurationsumsätze auch ohne Anzeige entdecken würde und es unter diesen Umständen an der gebotenen Spontaneität fehlte. Im Übrigen hielt das Bundesgericht fest, dass das Urteil der Vorinstanz auch hinsichtlich der Strafzumessung nicht zu beanstanden sei. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 22. November 2019 (2C_460/2019): Staats- und Gemeindesteuern 2013 (Zürich); der Beschwerdeführer wendet nichts ein, was dazu geeignet wäre, die von der Vorinstanz bestätigte Ermessenseinschätzung als geradezu offensichtlich unrichtig erscheinen zu lassen, insbesondere betreffend Rückstellungen für Sozialversicherungsbeiträge und für Wertschwankungen; Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.