Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 28. April - 4. Mai 2025 publiziert wurden:

  • Urteil vom 3. April 2025 (9C_474/2024): Grundstückgewinnsteuer (Zürich) 2019; Gerichtskosten: Vorliegend hat das Steuerrekursgericht zu Recht die Kosten des Rekursverfahrens zu 1/4 der Beschwerdeführerin auferlegt, aufgrund deren Unterliegen mit ihren formellen Verfahrensanträgen, welche unnötigerweise Kosten verursachten. Der vorliegende Steueraufschub ist nicht mit der im Dispositiv beantragten Steuerberfreiung (Grundstückgewinnsteuer von CHF 0) gleichzusetzen. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 4. April 2025 (9C_131/2025): Staats- und Gemeindesteuern 2022 (Aargau); Der Beschwerdeführer stellt sich auf den Standpunkt, das "Hauptsteuerdomizil" (gemeint ist im harmonisierungsrechtlichen Umfeld der Kanton, in welchem die persönliche Zugehörigkeit besteht; Art. 3 StHG) habe die Steuererklärung von Gesetzes wegen an das "Nebensteuerdomizil" (also den Kanton, in welchem die wirtschaftliche Zugehörigkeit besteht; Art. 4 StHG) weiterzuleiten. Daher frage sich, ob die Pflicht, das Nebensteuerdomizil mit einer Kopie der am Hauptsteuerdomizil eingereichten Steuererklärung zu bedienen, "rechtlich haltbar bzw. zumutbar" sei. Das Bundesgericht hält fest, dass die steuerpflichtige Person sich mit dem (rechtzeitigen) Einreichen einer Kopie der Steuererklärung begnügen darf, wie sie diese im Wohnsitz- oder Sitzkanton abgibt. Die übrigen Mitwirkungspflichten bestehen gegenüber dem Kanton der wirtschaftlichen Zugehörigkeit im herkömmlichen Umfang, gemäss dem jeweiligen kantonalen Verfahrensrecht. Ausserdem sei der Steuerpflichtige seinen gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachgekommen, nachdem er seine Steuererklärung im Nebensteuerdomizil bis zum Stichtag nicht eingereicht hatte. Betreffend die Beanstandung der "gebührenpflichtigen Mahnungen" ohne aus Sicht des Beschwerdeführers eine hinreichende gesetzliche Grundlage für Mahngebühren zu liefern, hält das Bundesgericht fest, dass eine formellgesetzliche Grundlage entbehrlich ist; Kanzleigebühren dürfen ohne weiteres auf Dekretsebene (durch die Legislative) oder Verordnungsebene (durch die Exekutive) eingeführt werden. Solche Mahnungen lauten regelmässig auf eher geringe Beträge. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.

Nichteintreten/Abschreibung:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.