Ab 1. Januar 2022 fordern Steuerpflichtige im Kanton Zürich ihre anteilige Verrechnungssteuer an unverteilten Erbschaften in ihrem Wohnsitzkanton zurück.

Die geänderte Verrechnungssteuerverordnung gilt für Fälligkeiten ab dem Jahr 2022 (vgl. unseren Beitrag vom 6. Februar 2022). Die Mitteilung vom 20. April 2022 des kantonalen Steueramtes Zürich ist hier abrufbar.