Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 31. August bis 6. September 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 5. August 2026 (9C_492/2025): Mehrwertsteuer 2016–2019; Bezugsteuer; Die als Captive-Rückversicherer tätige Beschwerdeführerin bezog von ihrer ausländischen Muttergesellschaft Unterstützungsleistungen, ohne dafür einen Aufwand zu verbuchen. Die ESTV stützte die Bemessung auf eine Verrechnungspreisanpassung gemäss einem APA und rechnete diese über das Verhältnis zu den Nettoprämien annäherungsweise auf die Vorperioden um (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 20. Juli 2025 zum BVGer-Urteil A-1652/2025). Das BGer bestätigt, dass diese Leistungen mangels Hinwirkens auf konkrete Vertragsabschlüsse nicht als Tätigkeit eines Versicherungsvertreters oder -maklers von der Steuer ausgenommen sind (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 lit. d MWSTG). Die erst vor BGer geltend gemachte Aufteilung in ein Leistungsbündel mit teilweise steuerausgenommenen Komponenten (Art. 19 Abs. 1 MWSTG) betrifft eine Tatfrage und scheitert am Novenverbot sowie an der Beweislast der Steuerpflichtigen, die bei grenzüberschreitendem Sachverhalt eine erweiterte Mitwirkungspflicht trifft. Die Kritik an der Ermessenseinschätzung bleibt appellatorisch und genügt den qualifizierten Rügeanforderungen nicht. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen
Amtshilfe:
- Urteil vom 13. August 2026 (2C_433/2026): Amtshilfe (DBA CH-FR); Die panamaische Inhaberin eines Schweizer Bankkontos wandte sich gegen die Übermittlung von Kontounterlagen an Frankreich und machte vier Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geltend. Das BGer verneinte sämtliche und bejahte auch keinen besonders bedeutenden Fall. Nichteintreten auf die Beschwerde.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




