Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 7. bis 13. September 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 20. August 2026 (9C_500/2025): Direkte Bundessteuer sowie Kantons- und Gemeindesteuern 2020 und 2021 (Wallis); Die Eigentümerin eines Einkaufszentrums hob mit Vereinbarung vom 28. Dezember 2020 einen bis 2027 laufenden Mietvertrag auf und erhielt dafür eine pauschale Entschädigung von rund CHF 7,8 Mio., die sie über die Steuerperioden 2021 bis 2027 abgrenzen wollte. Das BGer schützte die verbindliche vorinstanzliche Feststellung, wonach die Entschädigung eine neue, aus der Aufhebungsvereinbarung fliessende Forderung und nicht eine Vorauszahlung künftiger Mietzinse darstelle, weshalb eine gestaffelte Besteuerung ausser Betracht falle. Von Amtes wegen prüfte es sodann den Realisationszeitpunkt und erinnerte daran, dass nach der Soll-Methode ein fester und durchsetzbarer Anspruch grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Fälligkeit vorliege. Da die Vereinbarung eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Unterzeichnung vorsah und die Gutschrift am 26. Januar 2021 erfolgte, sei die Entschädigung nicht bereits 2020, sondern vollumfänglich in der Steuerperiode 2021 realisiert worden. Teilweise Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung zur Neuveranlagung der Perioden 2020 und 2021.
- Urteil vom 27. August 2026 (9C_377/2026): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2022 (Bern); Streitig ist, ob die Festlegung des steuerbaren Einkommens des Steuerpflichtigen gegen Bundesrecht verstösst. Im Zentrum steht die Frage der Abzugsfähigkeit der geltend gemachten Kinderdrittbetreuungskosten. Vorliegend trug die Mutter des Kindes die entsprechenden Kosten und nicht der Steuerpflichtige selber. Auch das Argument des Steuerpflichtigen, die Ausgaben für die Drittbetreuung seines Sohnes seien zwar effektiv von seiner Lebenspartnerin bestritten worden, würden wirtschaftlich aber letztlich unter ihnen je hälftig aufgeteilt, kann im betreffenden steuerlichen Kontext keinen Drittbetreuungsabzug rechtfertigen. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
Nichteintreten:
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




