Anlässlich der anfangs 2021 in Kraft tretenden Quellensteuerrevision (vgl. unseren Beitrag vom 21. November 2020) hat das Kantonale Steueramt Zürich die nachfolgenden Merkblätter angepasst oder neu erlassen und ins Zürcher Steuerbuch aufgenommen:

  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ZStB Nr. 87.3)
  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften (ZStB Nr. 88.1)
  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von Künstlerinnen und Künstlern, von Sportlerinnen und Sportlern sowie von Referentinnen und Referenten ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (ZStB Nr. 95.2)
  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von Entschädigungen an Verwaltungsräte und ihnen gleichgestellte Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (ZStB Nr. 96.1)
  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von Hypothekarzinsen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (ZStB Nr. 97.1)
  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (ZStB Nr. 98.1)
  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung privatrechtlicher Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (ZStB Nr. 99.1)
  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von geldwerten Vorteilen aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen gemäss § 100 StG (ZStB Nr. 100.1).

Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.