Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat das Rundschreiben «Quellensteuertarife 2021» publiziert.

Das Rundschreiben betrifft folgende Punkte:

  • Anlässlich der anfangs 2021 in Kraft tretenden Quellensteuerrevision hat die ESTV die Parameter zur Berechnung der Quellensteuertarife für Arbeitnehmende in Bezug auf die direkte Bundessteuer neu evaluiert und festgelegt und publiziert.
  • Für die Quellenbesteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge besteht sodann neu je ein Tarif für alleinstehende Personen und ein Tarif für verheiratete Personen.
  • Sodann wurden Angaben zum Tarifcode G für Ersatzeinkünfte, die nicht über die Arbeitgeber an die quellensteuerpflichtigen Personen ausbezahlt werden,
  • publiziert.

Das Rundschreiben sowie entsprechenden Beilagen können hier heruntergeladen werden.