Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 8. - 14. Februar 2021 publiziert wurden.

  • Urteil vom 8. Mai 2020 (A-2286/2017): Verrechnungssteuer; Geldwerte Leistung; Vorliegend ist keine Sistierung des Verfahrens angebracht (insbesondere Prozessbeschleunigung), selbst wenn vorliegend Straf- und Verwaltungsverfahren gegen die Organe noch offen sind; Insbesondere Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichts (2C_382/2017), welches eine andere Steuerperiode betraf (vgl. unseren Beitrag vom 20. Januar 2019), aber auch auf die im Streit liegende Periode angewendet werden kann und vom Beschwerdeführer trotz neuer Erkenntnisse aus den anderen Verfahren nicht entkräftet werden kann; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen; Entscheid bestätigt durch das Bundesgericht (siehe unseren Beitrag vom 31. Januar 2021).
  • Urteil vom 23. Januar 2019 (A-714/2018): Nachforderungsverfügung / Einfuhr von Kunstwerken; Entscheid teilweise bestätigt durch das Bundesgericht (siehe unsere Beiträge vom 3. Februar 2019 und vom 7. Juni 2020).
  • Urteil vom 20. Januar 2021 (A-2176/2020): Mehrwertsteuer (Steuerperioden 2011 bis 2015); Im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015 stellte die ESTV fest, dass die Beschwerdeführerin mutmasslich steuerbare Leistungen nicht berücksichtigt habe und machte eine entsprechende Steuernachforderung samt Verzugszinsen geltend. Nach eingehender Prüfung der konkreten Umstände kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass seitens der Vorinstanz eine unvollständige Ermittlung des Sachverhalts erfolgt ist, der relevant für die Feststellung des steuerpflichtigen (oder nicht steuerpflichtigen) Charakters der umstrittenen Leistungen gewesen wäre. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe: