Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 21. - 27. November 2022 publiziert wurden:

  • Urteil vom 2. November 2022 (A-5068/2021): Mehrwertsteuer (2011 bis 2014); inBezug auf die Steuernachforderung für 2011 ist zwischenzeitlich die absoluteVerjährung eingetreten; im Übrigen sind die Punkte nicht mehr umstritten, dadie Steuerpflichtige die Vorbringen der ESTV gegen ihre Beschwerdezwischenzeitlich bestätigt hat. Teilweise Gutheissung der Beschwerde.
  • Urteil vom 14. November 2022 (A-4256/2021): Mehrwertsteuer (2012 - 2016); Steuerumgehung; Der ESTV gelingt es vorliegend nicht, die Absonderlichkeit des zum (imAusland stattfindenden) Getränkehandel hinzutretenden Kunsthandelsnachzuweisen. Somit liegt keine Steuerumgehung vor. GrossmehrheitlicheGutheissung der Beschwerde.
  • Urteil vom 14. November 2022 (): Urteile vom 14. November (A-245/2022 und A-246/2022): Mehrwertsteuer; Leistungen an das Personal (Steuerperioden 2011 bis 2016); Im vorliegenden Fall war streitig und zu prüfen, ob die von der Steuerpflichtigen an die Arbeitnehmer abgegebenen GA eine entgeltliche Leistung an das Personal gemäss Art. 47 Abs. 2 MWSTV darstellen und dadurch eine steuerbare Leistung durch die Steuerpflichtige erbracht wurde. Somit stellte sich die Vorfrage, ob die Abgabe der GA geschäftsmässig begründet war oder nicht. Dies war anhand einzelner Indizien zu beurteilen, welche gegen die geschäftliche Notwendigkeit sprachen. Aufgrund dieser Gesamtumstände und da die Steuerpflichtige keine anderweitigen Beweise vorlegte, hatte sie die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen. Grundsätzliche Abweisung der Beschwerde, aber Gutheissung bzgl. Steuernachforderung 2011 aufgrund eingetretener Verjährung.

Updates zu früheren steuerrechtlichen Entscheiden des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts:

Entscheide im Bereich der Amtshilfe (inkl. Wiederpublikationen / Updates bzgl. Weiterzug):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.