Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 4. - 10. November 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 24. Oktober 2019 (A-6966/2018): Mehrwertsteuer (MWST); Steuerausnahme (Physiotherapie; 2011-2016). Das MWSTG überlässt die Interpretation des Gesundheitswesen den Kantonen. Im Kanton St. Gallen anerkennt (Zulassung i.S.v. positive Anordnung, nicht reines Dulden) das Gesetzt unter bestimmten Voraussetzungen PhysiotherapeutInnen ausdrücklich als Angehörige von Gesundheitsberufen. Folglich war die Beschwerdeführerin (auch vor Erhalt der kantonalen Betriebsbewilligung im Jahr 2016) nicht subjektiv steuerpflichtig. Die Beschwerde wird gutgeheissen.
  • Urteil vom 28. Oktober 2018 (A-959/2018): Mehrwertsteuern (MWST); Antrag auf Steuererlass; die kumulativen Voraussetzungen des Steuererlasses sind vorliegend nicht erfüllt; insbesondere kann ein rechtskräftiger Entscheid der ESTV dadurch nicht geändert werden; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 16. Oktober 2019 (A-600/2019): Radio- und Fernsehempfangsgebühren (MWST). Der Beschwerdeführer wollte gegenüber der Billag AG einen Rückerstattungsanspruch aufgrund zu Unrecht belasteter Mehrwertsteuern mit einer Rechnung für die Periode 01.03.2017 – 28.02.2018 verrechnen. Hiermit war die Billag AG nicht einverstanden und stellte für den ausstehenden Rechnungsbetrag ein Betreibungsbegehren. Gemäss BVGer konnte sich die Billag AG auf Art. 125 Ziff. 3 OR berufen, womit die Zustimmung zur Verrechnung der Forderung des Beschwerdeführers notwendig war. Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers.

Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.