Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 13. - 19. November 2023 publiziert wurden:

  • Urteil vom 18. Oktober 2023 (9F_13/2023); Staats- und Gemeindesteuern St. Gallen und direkte Bundessteuer 2013; Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 9C_738/2022 vom 30. Mai 2023 (vgl. unser Beitrag vom 26. Juni 2023); Der Gesuchsteller kann nicht aufzeigen, inwiefern das Gericht in den Akten liegende erhebliche Tatsachen nicht berücksichtigt hat oder im Verfahren vor Bundesgericht gestellte Anträge unberücksichtigt geblieben sein sollten. Abweisung des Revisionsgesuchs des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 25. September 2023 (9C_731/2022); Direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuern 2013 (Solothurn); Das Bundesgericht befasst sich vorliegend zum zweiten Mal mit der Zulässigkeit des vereinfachten Abrechnungsverfahrens (nach altem Recht). Nachdem der Fall im ersten Urteil zur ergänzenden Sachverhaltsfeststellung und Neubeurteilung an das Kantonsgericht Solothurn zurückgewiesen wurde (BGer 2C_305/2021 vom 6. Oktober 2021; unser Beitrag vom 7. November 2021), geht es nunmehr um die Frage, ob die an die Steuerpflichtigen ausgerichteten Pauschalspesen als Spesen oder Lohnbestandteil zu behandeln sind. Den Steuerpflichtigen gelingt der Nachweis des Spesencharakters nicht, resp. können sie keine Zuordnung ihrer Spesen auf die beiden involvierten Gesellschaften vornehmen. Da die Spesen demnach als Lohn qualifizieren, liegt die gesamte Vergütung über dem Grenzbetrag für die Anwendung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens und ist als ordentliches Einkommen zu behandeln. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtige.
  • Urteil vom 11. Oktober 2023 (9C_479/2023); Wehrpflichtersatzabgabe, Ersatzjahr 2018; Die falsche Anwendung des materiellen Rechts berechtigt nicht zu einer Revision der Verfügung. Gutheissung der Beschwerde der ESTV.
  • Urteil vom 25 Oktober 2023 (9C_549/2023); Direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuern (Genf) 2008, Revisionsbegehren; Gelangt eine Partei zur Kenntnis, dass ein Befangenheitsgrund eines beteiligten Untersuchungsbeamten vorliegt, hat sie dies unverzüglich anzuzeigen (innerhalb von sechs bis sieben Tagen). Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.

Nichteintretensentscheide:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.