Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 31. August - 6. September 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 7. August 2020 (2F_11/2020): Staats- und Gemeindesteuern 2009-2011 (Genf); Das Revisionsbegehren bezüglich des Urteils 2C_66/2020 (vgl. unseren Beitrag vom 28. Juni 2020) wird abgewiesen.
  • Urteil vom 10. August 2020 (2C_181/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2013 (Genf); Für die Verzinsung eines Darlehens von der Muttergesellschaft an die Steuerpflichtige zur Finanzierung eines Fabrikgebäudes ist auf den Zinssatz für Liegenschaftskredite (und nicht auf denjenigen für Betriebskredite) gemäss Rundschreiben der ESTV abzustellen; Dies vorliegend selbst dann, wenn das Darlehen formell nicht durch ein Grundpfand abgesichert ist; Vorliegend liegt eine geldwerte Leistung infolge überhöhter Zinsen vor; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 12. August 2020 (2C_231/2020): Liegenschaftssteuer 2011 bis 2014 (Genf), Revision; Vorliegend liegt keine Verletzung von Bundesrecht vor auch wenn die Steuerpflichtige der Auffassung ist, die Befreiung für Minergie-zertifizierte Gebäude hätte ihr ohne Vorlage entsprechender Nachweise automatisch gewährt werden müssen; Vorliegend handelt es sich um eine Frage des materiellen Rechts und ein Fehler in der Rechtsanwendung stellt keinen Überprüfungsgrund dar; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Nichteintretensentscheide:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.