Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 22. - 28. Juni 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 20. April 2020 (2C_354/2018) Verrechnungssteuer (Rückerstattung); Strittig ist, ob die Nutzungsberechtigung an der Dividende Voraussetzung für die Entlastung nach Art. 15 Abs. 1 aAIA CH-EU darstellt. Der EuGH hat sich im Zusammenhang mit der Mutter-Tochter-RL mit der Nutzungsberechtigung befasst und entschieden, dass wenn Tochter- und Muttergesellschaft zwar in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU steuerlich ansässig sind, die tatsächlich nutzungsberechtigte Gesellschaft hingegen ausserhalb der EU steuerlich ansässig ist, die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind die Dividenden von der Quellensteuer zu befreien. Das Bundesgericht sagt, dass davon ausgegangen werden darf, dass die Antwort des EuGH zu einer Frage unter einem der beiden Regelwerke gleichermassen für die Auslegung des anderen Regelwerks gilt. Vorliegend wollte die Gesellschaft dem Missbrauchsvorbehalt des DBA CH-NL entkommen und hat die Beteiligung an der schweizerischen Tochtergesellschaft auf die in Irland ansässige Beschwerdeführerin übertragen. Diese Gestaltung war nicht wirtschaftlich motiviert, sondern lediglich steuerlich. Die Merkmale der Steuerumgehung sind erfüllt somit liegt völkerrechtlich und nach internem Recht Rechtsmissbrauch vor. Die Inanspruchnahme der Vorteile aus Art. 15 Abs. 1 aAIA CH-EU bleiben versagt. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 12. Mai 2020 (2C_274/2018): Gebühr für Überwachung einer Rufnummer mit Auslandsbezug (Bern); die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
  • Urteil vom 8. Juni 2020 (2C_66/2020): Staats- und Gemeindesteuern 2009-2011 (Genf); Strittig ist im Zusammenhang mit der Vermögenssteuer für Gebäude, die zum Geschäftsvermögen der Beschwerdeführer gehören, ob ein Abzug von Steuern auf nicht realisierten Immobiliengewinnen möglich ist und Rückstellungen für  Sozialversicherungsbeiträge gebildet werden dürfen. Das Bundesgericht hält fest, dass latente Steuern, die in der Tat rein potenziell sind und der Bedingung des Verkaufs der Gebäude unterliegen, ein Verkauf der möglicherweise nie stattfinden wird, nicht abzugsfähig sind. Die pauschale Beantragung von einem AHV-Abzug ohne weitere Angaben wird nicht näher behandelt. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 8. Juni 2020 (2C_32/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2012 (Wallis); Strittig ist, ob ein Betrag von 5'000'000 Euro als Spende betrachtet werden kann und nach kantonalem Recht steuerbefreit wäre. Dabei ist das Bewusstsein und die Bereitschaft des Spenders entscheidend. So wie sich die Regierung von Aserbaidschan nach dem Ausscheiden des Beschwerdeführers aus dem Amt des Präsidenten des Sportverbandes verhalten hat, zeigt, dass sie das Geld nur gegeben haben um ihm für die Dienste zu danken, die er für die Entwicklung seines Sports in Aserbaidschan geleistet hat. Abweisung der Beschwerde.

Unzulässige Beschwerden / Nichteintretensentscheide

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.