Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 20. bis 26. Juli 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 17. Juni 2026 (9C_463/2025, 9C_464/2025): Kantons- und Gemeindesteuern 2016 (Aargau); Strittig war, ob ein Vermächtnis von 795 Namenaktien als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit steuerbar ist. Die Alleinaktionärin hatte dem langjährigen Geschäftsführer die Aktien mangels geeigneter Erben mit Kauf- und Erbvertrag aus dem Jahr 2001 teilweise verkauft und die restlichen vermacht. Die Aargauer Steuerbehörden rechneten das Vermächtnis (CHF 8.25 Mio.) als Erwerbseinkommen auf, was das Verwaltungsgericht aufhob. Das BGer hielt fest, dass ein enger Konnex zum Arbeitsverhältnis ein steuerfreies Vermächtnis nicht ausschliesst. Die Würdigung der Vorinstanz, wonach die Unternehmensnachfolge und nicht die Honorierung der Arbeitsleistung im Vordergrund stand, war angesichts der Übertragung sämtlicher Aktien und des beim Abschluss des Erbvertrages ungewissen Erwerbszeitpunkts (tatsächlich 15 Jahre später) willkürfrei. Abweisung der Beschwerde des Kantonalen Steueramts; auf die Beschwerde der Gemeinde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 25. Juni 2026 (9C_555/2025): Direkte Bundessteuer sowie Staats- und Gemeindesteuern 2021 (Zürich); Ermessensveranlagung; Der Beschwerdeführer, ein selbständig erwerbstätiger Arzt, wurde mangels Einreichung der Steuererklärung nach pflichtgemässem Ermessen mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 1'200'000 veranlagt. Auf seine Einsprache trat das Kantonale Steueramt wegen ungenügender Begründung nicht ein, was die kantonalen Instanzen schützten. Das BGer bestätigte, dass die nachgereichte Jahresrechnung mit einem Gewinn von rund CHF 353'000 angesichts der lückenhaften Angaben die Schätzung nicht als offensichtlich unrichtig erscheinen liess und dass bei ungenügender Einsprachebegründung – als Prozessvoraussetzung – keine Nachfrist anzusetzen ist. Auch eine Nichtigkeit der Ermessenstaxation verneinte das BGer mangels willkürlichen oder pönal motivierten Behördenhandelns. Abweisung der Beschwerde des Pflichtigen.
- Urteil vom 29.05.2026 (9C_436/2025): Kantons- und Gemeindesteuern 2012 und 2013 (Genf); Steuerhinterziehung; Streitgegenstand war, ob der Steuerpflichtigen Rahmen eines Nachsteuer- und Bussenverfahrens für die Jahre 2012 und 2013 bei den Kantons- und Gemeindesteuern ein Einkommen von CHF 200'000 zugerechnet werden durfte, das die Steuerverwaltung Genf als Pauschalbetrag aus einer Aufwandbesteuerung im Kanton Wallis übernommen hatten. Die Übernahme des Pauschalbetrags wurde als willkürlich beurteilt, weil ein nach der Aufwandbesteuerung festgelegter Bemessungsbetrag nicht ohne Weiteres in einer ordentlichen Besteuerung des effektiven Einkommens verwendet werden darf und weil die vorgelegten Belege und Widersprüche zu parallelen Nachsteuerverfügungen gegenüber dem mittlerweile geschiedenen Ex-Ehemanns nicht ausreichend gewürdigt hatten. Zudem ist nicht ersichtlich, weshalb die Zurechnung nur für die Kantons- und Gemeindesteuern gemacht wurde, nicht aber für die direkte Bundessteuer. Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen und Rückweisung der Sache zur ergänzten Abklärung und zur Neufestsetzung der Kantons- und Gemeindesteuer an die Steuerverwaltung.
Nichteintreten:
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




