Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 7. - 13. Juni 2021 publiziert wurden.

  • Urteil vom 10. Mai 2021 (2C_166/2020) - amtliche Publikation vorgesehen: Steuerbefreiung; Streitig ist, ob die seit 2015 bestehende Steuerbefreiung gegen Art. 56 lit. g DBG verstösst. Um ihre kommerziellen Aktivitäten umzustrukturieren und von ihrem ideellen Zweck zu trennen, hat die Stiftung A. mit einem Vermögensübertragungsvertrag ihre Aktivitäten im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung rückwirkend auf den 1. Januar 2015 an die D.H. AG übertragen. Die Stiftung hält das gesamte Aktienkapital der D.H. AG. Der Erwerb und die Verwaltung bedeutender Kapitalbeteiligungen an Unternehmen sind von öffentlichem Interesse, wenn das Interesse am Erhalt des Unternehmens dem Zweck des öffentlichen Interesses untergeordnet ist und keine Verwaltungstätigkeit ausgeübt wird. Die bloße Tatsache, alleiniger oder mehrheitlicher Anteilseigner zu sein, lässt nicht a priori erkennen, dass eine Stiftung eine Verwaltungstätigkeit in einem Unternehmen ausübt und folglich ihre Befreiung im Sinne von Art. 56 lit. g DBG ausschliesst. Die Übertragung von Vermögenswerten führte 2015 zu keiner Gegenleistung seitens der D.H. AG. Später haben die Parteien einen Darlehensvertrag abgeschlossen wonach die Stiftung ihrer Gesellschaft den Betrag von CHF 25.470.000 lieh, nachdem sie von ihr einen entsprechenden Betrag in Form einer Sonderdividende erhalten hatte. Aus dem angefochtenen Urteil geht hervor, dass im Jahr 2017 87,14 % des Vermögens der Stiftung A. in der einen oder anderen Weise in die D.H. AG investiert waren und dass 94,14 % ihrer Finanzerträge von der D.H. AG stammten. Diese Situation führt zwangsläufig zu einer gegenseitigen finanziellen Abhängigkeit. Die Möglichkeit langfristig ideelle Zwecke zu verfolgen, hängt fast ausschließlich von der Entwicklung und dem Überleben des ehemaligen Unternehmens ab, auch wenn es jetzt formell zur D. Gruppe gehört. Gutheissung der Beschwerde des Steueramtes.
  • Urteil vom 20. Mai 2021 (2C_900/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2014 (Genf); Streitig ist vorliegend die Aufrechnung einer im Jahr 2014 gebildeten Prozessrückstellung bei der A. AG. Die Steuerpflichtige hat nicht nachgewiesen, dass die französische Steuerbehörde die solidarische Haftung des Steuerbetrags geltend gemacht hat, da sich das Verfahren zur Steuerberichtigung nur gegen B, welcher 90% an der A. AG hält, welche wiederum 100% an der französischen C. AG hält, richtete. Somit ist kein unmittelbares Verlustrisiko gegeben, welches die Bildung einer Rückstellung rechtfertigte. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteile vom 27. Mai 2021 (2C_14/2021) und (2C_15/2021): Direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuern 2004 bis 2007 (Genf); Steuerhinterziehung; In den vorliegenden Verfahren hatte das Bundesgericht zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine straflose Selbstanzeige erfüllt waren und somit auf ein Strafverfahren gegen die Steuerpflichtigen verzichtet werden kann. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine straflose Selbstanzeige in den vorliegenden Verfahren nicht erfüllt waren. Aufgrund der 15-jährigen Veranlagungsverjährung, heisst das Bundesgericht die Beschwerden der Steuerpflichtigen jedoch insoweit gut, als das Recht eine Steuer für die Steuerperiode 2005 zu veranlagen, erloschen ist. Die Beschwerden der Steuerpflichtigen werden teilweise gutgeheissen; im Übrigen jedoch abgewiesen.
  • Urteil vom 6. Mai 2021 (2C_587/2020): Staats- und Gemeindesteuern 2003-2004 (Aargau); Revision und Nichtigkeit; die Veranlagungsbehörde rechnete dem Steuerpflichtigen Einkommen aus Veruntreuung auf, obwohl dieser im Strafprozess freigesprochen wurde. Die Veranlagungen erwuchsen wegen Nichtleistens des Kostenvorschusses in Rechtskraft. Wegen diversen Mängel ist das Revisionsgesuch gegen den Nichteintretensentscheid unzulässig. Weiter erreicht die tatsächlich vorliegende Pflichtverletzung der Veranlagungsbehörde den erforderlichen Schweregrad für die Annahme der Nichtigkeit nicht. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 27. April 2021 (2C_60/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2008-2013 (Genf); Quellensteuer, Nachsteuerverfahren und Steuerhinterziehung; Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen und Rückweisung an Vorinstanz; siehe unseren Beitrag vom 16. Mai 2021..

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.