Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 12. - 18. Mai 2025 publiziert wurden:
- Urteil vom 28. April 2025 (9C_686/2023): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2016 (Wallis); Die steuerpflichtigen Ehegatten wurden für die Steuerperiode 2016 sowohl im Kanton Zug, als auch im Kanton Wallis veranlagt. Da sich der letztinstanzliche Entscheid aus dem Kanton Wallis nicht wenigstens vorfrageweise zu den doppelbesteuerungsrechlichen Fragen äussert (lediglich Berufung auf die Rechtskraft der Steuerdomizilverfügung), kommt die Ausnahme vom Grundsatz der kantonalen Letztinstanzlichkeit – wonach auf dem Gebiet des interkantonalen Doppelbesteuerungsverbots auch eine bereits rechtskräftige Veranlagung eines anderen Kantons für dieselbe Steuerperiode mitangefochten werden kann, obwohl es sich dabei i.d.R. nicht um ein Urteil i.S.v. Art. 86 BGG handelt – nicht zur Anwendung. Aus diesem Grund erfolgte auf den Eventualantrag der Eheleute, mit dem sie die Aufhebung der Steuerveranlagung des Kantons Zug beantragten, im Hinblick auf die Kantons- und Gemeindesteuern ein Nichteintreten.Auf denselben Antrag betreffend die vom Kanton Zug veranlagte direkte Bundessteuer trat das BGer nicht ein, weil Zahlungen der Steuerpflichtigen gegenüber dem erstveranlagenden bzw. beziehenden Kanton bei der direkten Bundessteuer auch dann befreiend wirken, wenn sich dieser Kanton schliesslich als unzuständig erweist und die Gefahr einer nicht mehr abwendbaren Doppelbesteuerung schon vor diesem Hintergrund gebannt ist (vgl. dazu unseren Beitrag vom 08. September 2024 zum diesbezüglichen Leiturteil 9C_323/2023). Betreffend die doppelte Erhebung der direkten Bundessteuer hiess das BGer die Beschwerde der Eheleute gut und überwies das Verfahren zuständigkeitshalber an die ESTV (vgl. Art. 108 DBG). In Bezug auf die Kantons- und Gemeindesteuern hiess das BGer die Beschwerde ebenfalls gut, hob das Urteil der Steuerrekurskommission des Kantons Wallis auf und wies die Sache zur neuen Beurteilung an das Kantonsgericht Wallis zurück (vgl. in diesem Zusammenhang unseren Beitrag vom 27. April 2025 zum Urteil 9C_607/2022).
- Urteil vom 10. April 2025 (9C_410/2023): Strassen- und Parkplatzreglement für die Strasse Stockalp-Melchsee-Frutt-Tannen/OW; Abstrakte Normenkontrolle; Strittig war vor Bundesgericht, ob das vom Regierungsrat des Kantons Obwalden mit Beschluss vom 30. Mai 2023 genehmigten Strassen- und Parkplatzreglement für die Strasse "Stöckalp - Melchsee-Frutt - Tannen" verfassungswidrig und damit aufzuheben sei. Das Bundesgericht erkannte nach umfassender Prüfung keine Verfassungswidrigkeit des geänderten Strassen- und Parkplatzreglements. Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers.
- Urteil vom 28. April 2025 (9C_423/2024): Lenkungsabgabe auf VOC, Abgabeperiode 2021; Streitig ist, ob die Ausfuhr von flüchtigen organischen Verbindungen ausschliesslich mittels einer Ausfuhrzollanmeldung nachgewiesen werden kann. Nachdem Art. 35c Abs. 3 USG im Bereich der Ein- und Ausfuhr bei der VOC-Abgabe ausdrücklich auf das Verfahren der Zollgesetzgebung verweist und die Zollanmeldung dort für die anmeldepflichtige Person verbindlich ist (Art. 33 Abs. 1 ZG), muss die Zollanmeldung auch hinsichtlich der ausgeführten Menge VOC verbindlich sein, wie die Vorinstanz aus Sicht des Bundesgerichts zu Recht erwog. Die Beschwerde wird abgewiesen.
- Urteil vom 29. April 2025 (9G_1/2025): Umsatzabgabe; Berichtigungsgesuch; Im Urteil vom 26. März 2025 (9C_41/2024) hiess das Bundesgericht die Beschwerde der Stiftung A. gut und verpflichtete die ESTV, der Stiftung A. die Beträge von CHF 131'188.35 und CHF 100'687.85 zurückzuerstatten. Mit Berichtigungsgesuch machte die ESTV geltend, dass sie nicht CHF 131'188.35, sondern lediglich CHF 131'118.35 erhoben habe, was sich auch aus der Wiedergabe des Sachverhalts im Urteil 9C_41/2024 ergebe. Gutheissung des Berichtigungsgesuchs der ESTV und Korrektur der Dispositivziffer 1 des Urteils 9C_41/2024.
Nichteintreten:
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.