Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer - Änderungen treten am 15. Februar 2017 in Kraft

Am 15. Februar 2017 treten die Änderungen des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer in Kraft. Innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten können Gesellschaften auf Gesuch hin bereits bezahlte Verzugszinsen zurückfordern, die sie entrichten mussten, weil sie konzerninterne Dividendenzahlungen erst nach Ablauf der 30-tägigen Frist der Eidgenössischen Steuerverwaltung gemeldet hatten.
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