Am 25. Juni 2021 publizierte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) Verordnung über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern (Zinssatzverordnung EFD), welche ab 1. Januar 2022 die Zinssätze vereinheitlicht.

Die Zinssätze werden jährlich geprüft und betragen für das Jahr 2022 4% für Verzugszinsen sowie für Vergütungszinsen bei Rückerstattungen und 0% für freiwillige Vorauszahlungen.

Die Zinssätze sind unter anderem anwendbar für die direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer und Stempelabgaben. Die vollständige Aufzählung ist der Zinsverordnung EFD zu entnehmen.

Nachfolgende Verordnungen werden aufgehoben:

  • Verordnung des EFD über die Verzugs- und Vergütungszinssätze vom 11. Dezember 2009 (SR 641.207.1);
  • Verordnung des EFD über die Verzugs- und Vergütungszinssätze auf der Tabak- und Biersteuer vom 4. Dezember 2001 (SR 641.315);
  • Verordnung über die Verzinsung ausstehender Stempelabgaben vom 29. November 1996 (SR 641.153);
  • Verordnung über die Verzinsung ausstehender Verrechnungssteuern vom 29. November 1996 (SR 642.212).

Die ganze Medienmitteilung ist hier abrufbar.