Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 15. Oktober 2020 entschieden, für das Kalenderjahr 2021 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Auch die Sätze für den Verzugszins und den Rückerstattungszins bleiben unverändert bei 3%.

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