Am 21. September 2021 hat der Ständerat als Erstrat der Vorlage zugestimmt.

Der Eigenmietwert soll auf Erstwohnungen sowohl auf Kantons- wie auch Bundesebene abgeschafft werden. Bei selbstbewohnten Zweitliegenschaften soll der Eigenmietwert weiterhin versteuert werden müssen, wie auch die Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Der Ständerat hat sich zudem dafür ausgesprochen, dass der Abzug von Schuldzinsen unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich sein sollte und zwar im Umfang von 70 Prozent.

Die Vorlage wird nun vom Nationalrat behandelt.

Weitere Informationen findet man in unserem Beitrag vom 28. August 2021 bzw. sind hier abrufbar.