Sollte das Parlament auf die Vorlage eintreten, stellt der Bundesrat drei Änderungsanträge:

  • Vollständiger Systemwechsel: Dieser schliesst den Wegfall des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften mit ein und schöpft das Vereinfachungspotenzial eines Systemwechsels besser aus.
  • Schuldzinsenabzug: Schuldzinsen müssen weiterhin zum Abzug zugelassen werden, wenn sie der Erzielung eines steuerbaren Einkommens dienen. Dies ist namentlich bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften der Fall sowie bei selbstgenutzten Zweitliegenschaften, auf denen weiterhin der Eigenmietwert erhoben wird.
  • Energiespar- und Umweltschutzabzüge: Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, diese steuerliche Förderung im Steuerharmonisierungsgesetz an das CO2-Gesetz zu koppeln. Das CO2-Gesetz ist jedoch abgelehnt worden. Deshalb will der Bundesrat die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen bis längstens 2050 beibehalten, um das Klimaziel 2050 zu erreichen.

Die vollständige Medienmitteilung ist hier abrufbar.

Vgl. auch unseren Beitrag vom 25.08.2018 (WAK des Ständerats befürwortet Systemwechsel beim Eigenmietwert und bei der Verrechnungssteuer) sowie unseren Beitrag vom 16.11.2019 (WAK des Ständerats tritt auf Systemwechsel beim Eigenmietwert ein).