Das Änderungsprotokoll ist am 9. Februar 2026 nach dem Abschluss der Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Italien in Kraft getreten.

Das Änderungsprotokoll ist seit dem 1. Januar 2024 andwendbar und regelt die Frage der Besteuerung von Grenzgängern im Homeoffice dauerhaft: Bei Homeoffice bis zu 25% bleiben die Besteuerungsregeln oder der Status von GrenzgängerInnen unverändert.

Weitere Informationen sind hier erhältlich.