Der Bundesrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 23. November 2022 einen Bericht über die Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen mit Elektroantrieb. Er empfiehlt, eine einheitliche Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen beizubehalten und von einer reduzierten Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge abzusehen.

Die Pauschale kann die tieferen Betriebskosten von Elektrofahrzeugen nicht abbilden. Sie ist jedoch einfach zu handhaben und führt – unabhängig vom Fahrverhalten – zu einer jährlich gleichbleibenden Besteuerung.

Der Bericht geht zurück auf das Postulat Nr. 20.3957, mit dem eine reduzierte Besteuerung der Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen mit null Gramm CO2-Ausstoss geprüft werden soll. Sowohl Schweizerische Steuerkonferenz als auch die die angehörten Arbeitgeberverbände haben sich ebenfalls kritisch resp. ablehnend geäussert.

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