Am 27. November 2017 hat der Regierungsrat  des Kantons Zürich seine Vernehmlassungsantwort sowie seine Strategie für die spätere kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) im Rahmen einer Medienmitteilung bekanntgegeben.

Gemäss der Medienmitteilung vom 27. November 2017 hält der Regierungsrat die Steuervorlage 17 (SV17) für einen tauglichen Kompromiss anstelle der vom Volk abgelehnten Unternehmenssteuerreform III, verlangt aber Nachbesserungen. Gefordert werden insbsondere:

  • eine höhere finanzielle Unterstützung der Kantone, Städte und Gemeinden
  • die Möglichkeit, einen Abzug für die Eigenfinanzierung, d.h. die zinsbereinigte Gewinnsteuer (Notional Interest Deduction, NID) auf kantonaler Ebene einführen zu können.

Die Stellungnahme zur Vernehmlassung sowie die gleichzeitig beschlossene Strategie für die spätere kantonale Umsetzung der SV17 wurden in enger Zusammenarbeit und in Übereinstimmung mit der Stadt Zürich und dem Gemeindepräsidentenverband festgelegt.

Zusätzlich zu seiner Medienmitteilung, dem zugrundeliegenden Regierungsratsbeschluss Nr. 1069/2017 (Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich) und einer Aufzeichnung der Medienkonferenz hat der Regierungsrat die nachfolgenden Dokumente publiziert:

Alle Informationen und Dokumente sind zudem hier abrufbar.

Bereits in einer kurzen Medienmitteilung vom 24. November 2017 äusserte sich Regierungsrat Ernst Stocker erfreut über den Entscheid der Finanzdirektorenkonferenz (FDK), sich auf den Zürcher Antrag hin beim Bundesrat für einen fakultativen Abzug für die Eigenfinanzierung (zinsbereinigte Gewinnsteuer) auf kantonaler Ebene einzusetzen (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 26. November 2017 sowie die Medienmitteilung und die Stellungnahme zur Vernehmlassung der FDK vom 24. November 2017).