Der Kanton Zürich hat das Merkblatt (ZStB Nr. 34.2) an die neue Rechtssprechnung angepasst.

Das angepasste Merkblatt ist ab der Steuerperiode 2019 gültig und berücksichtigt insbesondere die Rechtssprechnung des Steuerrekursgerichts des Kantons Zürichs sowie des Bundesgerichts bei getrennt besteuerten Eltern.

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