Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten.

Dessen Bestimmungen, die die Besteuerung von Einkommen aus Homeoffice dauerhaft regeln, gelten ab dem 1. Januar 2026.

Es sieht insbesondere vor, Einkommen aus Homeoffice bis zu einer Obergrenze von 40 % der Arbeitszeit pro Kalenderjahr in dem Vertragsstaat zu besteuern, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat und Überweisung der Steuereinnahmen an den anderen Staat. Ein automatischer Informationsaustausch über Lohndaten wird die Anwendung der neuen Regeln gewährleisten.

Darüber hinaus aktualisiert das Zusatzabkommen andere Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekt.

Weitere Informationen sowie das Zusatzabkommen DBA Frankreich sind hier abrufbar.