Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat am 1. Oktober 2019 Stellung genommen zur Änderung der Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (vgl. unseren Beitrag vom 29. Juni 2019).

Die vorgeschlagene Änderung auf Verordnungsstufe wird von der FDK abgelehnt und sei auf formeller Gesetzesstufe umzusetzen. Weiter sei die Pauschale höher anzusetzen (zum Beispiel 1% des Fahrzeugkaufpreises pro Monat) und den Kantonen sei genügend Zeit für die Anpassung ihrer Applikationen einzuräumen.

Das Schreiben der FDK ist die hier abrufbar.