Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen soll gemäss Beschluss der Eidgenössischen Räte mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat hierzu am 28. Juni 2019 eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Gemäss der Medienmitteilung vom 26. Juni 2019 schlägt das EFD eine Änderung der Berufskostenverordnung vor, sodass die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs neu pro Monat mit 0.9% des Fahrzeugkaufpreises besteuert werden soll (statt mit 0.8% wie bisher). Im Gegenzug entfallen die Aufrechnung für den Arbeitsweg und der Fahrkostenabzug. Dazu entfällt für Arbeitgeber die Pflicht, den Anteil «Aussendienst» auf dem Lohnausweis zu deklarieren.

Die Vorlage regelt das Vorgehen bei der direkten Bundessteuer und ist so ausgestaltet, dass sie für einen Geschäftsfahrzeuginhaber bei einem Fahrzeugkaufpreis von CHF 50'000 Franken, 30 Kilometer täglichem Arbeitsweg und rund 50 Prozent Aussendienstanteil aufkommensneutral ausfällt.

Die Medienmitteilung und weitere Informationen sind hier abrufbar.