Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldete am 12. November 2020 den Abschluss einer neuen Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 (Schiedsverfahren).

Diese Vereinbarung gilt für alle Anträge auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens (nach Artikel 25 Absatz 1), welche nach dem 3. November 2020 gestellt werden.

Die entsprechende Vereinbarung inklusive Schlussprotokoll ist hier abrufbar.

Weitere Informationen zu den Abkommen mit Österreich sind hier abrufbar.