Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldete am 27. Oktober 2020 den Abschluss einer neuen Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein über die Auswirkungen von Massnahme zur Bekämpfung von COVID-19 auf die Behandlung von Grenzpendlern unter dem DBA.

Das Abkommen gilt für Vergütungen vom 11. März 2020 bis zum 31. Oktober 2020 und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern dieses nicht durch einen Vertragsstaat gekündigt wird.

Die entsprechende Vereinbarung ist hier abrufbar.