Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 29. Oktober 2020 das Rundschreiben «Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften» publiziert (2-186-D-2020-d). Dieses Merkblatt wurde im Zuge der auf den 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Bestimmungen zur Revision der Quellensteuer vollständig überarbeitet.

Als Grundlage dienten sowohl die totalrevidierte Verordnung über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (QStV) als auch das Kreisschreiben 45 (vgl. unseren Beitrag vom 15. Juni 2019).

Wichtigste Neuerungen sind die Besteuerung mit dem Tarifcode G für nicht über den Arbeitgeber ausbezahlte Ersatzeinkünfte sowie die Vorgaben zur Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens.

Sämtliche Rundschreiben der ESTV sind hier abrufbar.