Die Besteuerung der Leibrenten in der Säule 3b wird mit Inkrafttretung per 1. Januar 2025 den Anlagebedingungen flexibel angepasst.

Bis 31.12.2024: Bisher wurde bei Leibrenten ein Anteil von 40% besteuert.

Ab 01.01.2025: Zukünftig wird der steuerbare Ertragsanteil der garantierten Rentenleistung bei Leibrentenversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz in Abhängigkeit des Höchstzinssatzes der FINMA berechnet. Allfällige Überschussleistungen werden zu 70% steuerbar sein.

Bei Leibrenten und Verpfründungen nach Obligationenrecht sowie bei ausländischen Leibrentenversicherungen wird der steuerbare Ertragsanteil neu in Abhängigkeit von der Durchschnittsrendite zehnjähriger Bundesobligationen ermittelt.

Die Versicherungen melden die Leistungen aus Leibrentenversicherungen neu jährlich via Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV den kantonalen Steuerbehörden.

Die vollständige Mitteilung vom 25. Januar 2023 ist hier abrufbar.