Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an:

  • Abzug Zweiverdienerehepaare neu maximal CHF 13 600 (bisher CHF 13 400)
  • Kinderabzug und Unterstützungsabzug neu je CHF 6 600 (bisher CHF 6 500)
  • Fahrtkostenabzug Arbeitsweg neu CHF 3 200 (bisher CHF 3 000)
  • Tarifanpassungen über alle Tarifstufen:
  • Ehepaare in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe zahlen neu erst Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 28 800 (bisher CHF 28 300 )
  • der Höchstsatz wird neu erst ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 912 600 erreicht (bisher CHF 895 900 )

Die seit dem letzten Ausgleich (Steuerjahr 2012) der kalten Progression aufgelaufene Teuerung beträgt 2,04%. Die vollständige Medienmitteilung vom 21. September 2022 ist hier abrufbar.